Pressemitteilung
Kooperationsgemeinschaft freier Abstammungsgutachter:
"Zustimmungsvorbehalt der Mütter zu
Vaterschaftstests ist nicht zum Kindeswohl" / "Geltendes
Recht reicht aus" /
Wissentliches Unterschieben eines Kindes ist strafbar
"Unnötig" und nicht zum Wohl des Kindes ist
für die "Kooperationsgemeinschaft der freien Sachverständigen
für Abstammungsgutachten in Deutschland" - kurz VALID
- die aktuell diskutierte Pflichtzustimmung von Müttern zu
privaten Vaterschaftstests. Eine solche Regelung sieht das Gen-Diagnostik-Gesetz
vor, das Bundesjustiz- und -gesundheitsministerium derzeit vorbereiten.
Nach Ansicht von Juristen ist das geltende Recht ausreichend,
"um Missbrauch vorzubeugen". Darauf verweist VALID in
einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten und bittet diese
um Unterstützung, die geplante gesetzliche Regelung zu verhindern.
Frankfurt am Main/Geesthacht, Januar 2005. Die bisherigen Möglichkeiten
müssen erhalten bleiben, um im privaten Rahmen Fragen zu
möglichen Verwandtschaftsverhältnissen klären zu
können. Das fordert die Kooperationsgemeinschaft VALID, in
der sich auf Vaterschaftsanalysen spezialisierte private Laborinstitute
zusammengeschlossen haben. Ein Zustimmungsvorbehalt der Mutter
hätte eine unnötige Überregulierung zur Folge und
würde "die Väter kriminalisieren, die von Zweifeln
an ihrer Vaterschaft geplagt sind und die trotz ihrer emotionalen
Zwangslage versuchen, diese möglichst schonend für alle
Betroffenen zu klären, ohne sofort ein Gericht zu bemühen",
erklärt VALID-Sprecherin Henriette Tewes: "Der Zustimmungsvorbehalt
kommt einem Verbot privater Vaterschaftstests gleich." Experten
schätzen, dass im Jahr zirka 40.000 private Vaterschaftstests
erstellt werden. Nur ein geringer Bruchteil davon wird ohne die
ausdrückliche Zustimmung der Mutter in Auftrag gegeben.
Im Übrigen gehören Regelungen zu Vaterschaftstests
grundsätzlich nicht in das Gen-Diagnostik-Gesetz. Denn entgegen
dem verbreiteten Irrtum ist ein Vaterschaftstest kein "Gen-Test".
Trotzdem geistert diese Fehlinformation seit Jahren durch die
Öffentlichkeit - erst vor wenigen Tagen hat selbst der Bundesbeauftragte
für Datenschutz, Peter Schaar, im Zusammenhang mit Vaterschaftstests
fälschlicherweise von Gentests gesprochen, wie auf der Homepage
der Tagesschau am 12. Januar zu lesen war. Dabei ist der genetische
Fingerabdruck wie auch der Abdruck einer Fingerkuppe individuell
und enthält keinerlei Informationen über Veranlagungen
und Neigungen, da die zu untersuchenden DNA-Bereiche keine genetischen
Informationen enthalten.
Nahezu unbeachtet blieb in der bisherigen Diskussion, dass der
Gesetzgeber die Mütter schützen würde, die ihre
Einwilligung zu dem Test nicht geben, da sie wissen, dieser Mann
kann nicht der leibliche Vater des Kindes sein. Die Analyse würde
aber aufdecken, dass sich die Mutter von dem angeblich biologischen
Vater über Jahre hinweg Alimente erschlichen habe. Dabei
ist "das Unterschieben eines Kindes" strafbar und kann
mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe
geahndet werden (§ 169 StGB).
Zudem werden viele betroffene Mütter die Zustimmung schon
aus dem Grund verweigern, da sie den Wunsch nach einem Vaterschaftstest
als eine schwere persönliche Kränkung und einen ernsthaften
Vertrauensbruch empfinden. Das ist aus der Praxis der in VALID
zusammengeschlossenen Laborinstitute bekannt.
Ferner treffen die Aussagen von Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries keineswegs zu, wonach jedem Mann der Gerichtsweg zur Feststellung
der Vaterschaft offen steht. Die gesetzliche Frist, um eine Anfechtungsklage
einzureichen, beträgt nur zwei Jahre - gerechnet ab dem Zeitpunkt,
zu dem dem vermeintlichen Vater begründete Zweifel an seiner
biologischen Vaterschaft gekommen sind, für die er vor Gericht
wiederum stichhaltige Beweise vorlegen muss.
Entgegen der Behauptung von Ministerin Zypries, mit ihrer Gesetzesinitiative
das Kindeswohl im Auge zu haben, wird nach Ansicht von VALID das
genaue Gegenteil eintreten. "Ein Vater, dem die Möglichkeit
genommen wird, Zweifel an seiner Vaterschaft zu klären, wird
sich nicht ohne Vorbehalt zu seinem Kind bekennen können",
betont Sprecherin Tewes: Nutznießer einer solchen Regelung
seien die Frauen, "die einen Zahlvater gesucht und gefunden
haben und nun durch einen Vaterschaftstest die Aufdeckung jahrelanger
Lügen befürchten müssen".
Anhang: Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten
Weitere Informationen: Sonja Thelen, - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
-
Wiesenau 39, 60323 Frankfurt am Main, Tel. + Fax: 069 - 97206587,
Email: post@Sonja-Thelen.de
VALID, Spandauer Straße 24-26 21502 Geesthacht
An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages
Offener Brief zu: Vaterschaftsbegutachtungen im Gen-Diagnostik-Gesetz
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
in Kürze soll im Rahmen der Entscheidung über das Gen-Diagnostik-Gesetz
auch darüber entschieden werden, wer unter welchen Bedingungen
zukünftig in Deutschland Abstammungbegutachtungen und Vaterschaftstests
durchführen darf. In die momentane Diskussion bringt sich
auch die Kooperationsgemeinschaft freier Sachverständiger
für Abstammungsgutachten - kurz VALID e.V. - ein und will
zur Klarstellung beitragen. VALID repräsentiert in Deutschland
vertretene private Laborinstitute, die sich auf Vaterschaftsanalysen
spezialisiert haben.
Den Mitgliedern von VALID e.V. ist es ein Anliegen, dass die derzeit
bestehenden Möglichkeiten, private Fragen nach Verwandtschaftsverhältnissen
in einem ebenso privaten Rahmen zu beantworten, bestehen bleiben
und nicht infolge einer unnötigen Überregulierung im
Rahmen des Gen-Diagnostik-Gesetzes kriminalisiert werden. Wir
wollen hier ganz besonders vermeiden, dass derart weitreichende
Entscheidungen auf der Basis von Fehlinformationen erfolgen.
VALID tritt daher dem weit verbreiteten Irrtum entgegen, wonach
ein Vaterschaftstest ein "Gen-Test" sei. Das ist eine
Fehlinformation, die leider seit Jahren durch die Öffentlichkeit
geistert und zur allgemeinen Verunsicherung beiträgt. Der
"genetische Fingerabdruck", auf dem der DNA-Vaterschaftstest
basiert, ist ebenso individuell wie der Abdruck einer Fingerkuppe
und enthält wie dieser keinerlei Informationen über
Veranlagungen und Neigungen, da die Bereiche der DNA, die untersucht
werden, keine genetischen Informationen enthalten. Daher erhält
niemand Kenntnis über sensible genetische Daten, so dass
Regelungen zu Vaterschaftstests schon grundsätzlich nicht
in das geplante Gen-Diagnostik-Gesetz gehören.
Im Hinblick auf die Regelung von privaten Vaterschaftstests ist
das geplante Gen-Diagnostik-Gesetz nach unserer Auffassung zudem
völlig unnötig. Nach Ansicht von Juristen ist das geltende
Recht ausreichend, um bei konsequenter Anwendung Missbrauch vorzubeugen.
Der Zustimmungsvorbehalt der Mutter kommt im Grunde einem Verbot
privater Vaterschaftstests gleich. Ganz sicher wird eine Mutter
die Einwilligung zu einem Test nicht geben, wenn durch diesen
die jahrelange Erschleichung von Alimenten aufgedeckt werden könnte,
was einen Verstoß gegen § 169 StGB bedeutet:
"Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines
anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern
oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde
falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist
strafbar."
Aus der Praxis ist bekannt, dass betroffene Mütter schon
den Wunsch nach einem Vaterschaftstest als schwere persönliche
Kränkung und ernsthaften Vertrauensbruch erleben, so dass
eine Einwilligung auch dann regelmäßig nicht zu erwarten
ist, wenn die Frau keine Aufdeckung einer Straftat zu befürchten
hat. Auf Grund dieser Kränkung muss in Folge des offen geäußerten
Wunsches nach einem Vaterschaftstest in der Regel vielmehr mit
dem Bruch der Beziehung - auch zum Kind (!) - gerechnet werden.
Es besteht ein Konsens in unserer Gesellschaft, dass ein Kind
das Recht auf die Kenntnis seiner biologischen Herkunft hat. Der
weit überwiegende Teil der Bevölkerung hält diese
Kenntnis für wichtig - Frauen sogar noch mehr als Männer.
Die meisten von ihnen würden selbst einen privaten Vaterschaftstest
machen lassen, wenn sie in einer entsprechenden Situation wären.
So zeigen denn auch zahlreiche Umfragen, dass ein Verbot privater
Vaterschaftstests derzeit in Deutschland nicht mehrheitsfähig
ist. In einer aktuellen Abstimmung der Nachrichtenagentur "Spiegel
Online" stimmten 94,5% gegen das von Brigitte Zypries und
Ulla Schmidt geplante Vetorecht der Mutter.
Als Grundlage für dieses Gesetzesvorhaben werden häufig
ethisch-moralische Bedenken gegenüber privaten Abstammungsbegutachtungen
genannt. Diese Bedenken werden in erster Linie mit Hinweis auf
eine mögliche Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
bzw. des Datenschutzgesetzes begründet. Hierzu möchten
wir auf die Anmerkungen von Herrn Prof. Dr. Andreas Spickhoff,
Regensburg, zum Urteil des Landgerichts München I, AZ 17
HKO 344/03, verweisen (FamRZ 2003, Heft 3, Seite 1581f). Die Annahme,
eine gerichtliche Klärung der Vaterschaft belaste die familiären
Verhältnisse weniger, als dies ein privater Vaterschaftstest
tut, zeugt von beträchtlicher Realitätsferne.
Im Gegensatz zu den von Frau Zypries gemachten Äußerungen
steht der Gerichtsweg keineswegs jedem Mann offen: Die gesetzliche
Frist für die Einreichung einer Anfechtungsklage beträgt
lediglich zwei Jahre ab Kenntnis der Umstände, die eine biologische
Vaterschaft zweifelhaft erscheinen lassen. Allgemeine Zweifel
und Unsicherheit an der Vaterschaft gelten jedoch nicht als solche
Umstände. Der Scheinvater muss einen stichhaltigen und konkreten
Beweis für die Tatsache vorlegen, dass er nicht der biologische
Vater sein kann. Doch selbst dann wird nicht jeder Klage innerhalb
der Zwei-Jahres-Frist stattgegeben: Auch wenn die Kindsmutter
einräumt, während der Empfängniszeit mit anderen
Männern eine intime Beziehung gehabt zu haben, stellt dies
für manchen Richter noch keinen begründeten Zweifel
an der Vaterschaft dar.
Man muss sich die Frage stellen, weshalb es Menschen schwer gemacht
werden soll, Aufklärung über ihre tatsächlichen
verwandtschaftlichen Beziehungen zu erlangen. Oder: Wem nützt
dieses Gesetz? Entgegen der Ansicht von Frau Zypries wohl kaum
dem Kindeswohl: Ein Vater, dem die Möglichkeit genommen wird,
Zweifel an seiner Vaterschaft zu klären, wird sich nicht
ohne Vorbehalt zu seinem Kind bekennen können. Die einzigen
offensichtlichen Nutznießer dieses Gesetzes sind Frauen,
die einen Zahlvater gesucht und gefunden haben und nun durch einen
Vaterschaftstest die Aufdeckung jahrelanger Lügen befürchten
müssen. Ein solches Gesetz stellt damit nach Ansicht von
Juristen eine "gesetzlich abgesegnete Rechtsvereitelung"
dar.
Wir ersuchen Sie um Unterstützung in unserem Bemühen
dieses Gesetzesvorhaben zu verhindern, soweit es die (Über-)Regulierung
von privaten Abstammungsfragen betrifft, und bitten um eine Stellungnahme
zu diesem Thema. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
VALID e.V.
- Der Vorstand -
Verteiler: Deutscher Bundestag; Bundesregierung; Landesregierungen;
Bundes- und Landesverbände von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis90/Grüne;
Presse, Funk und Fernsehen; Pro Familia; Väteraufbruch für
Kinder; Verband alleinerziehender Mütter und Väter;
Deutscher Richterbund; Bundesanwaltverein.