Gemeinnütziger Verein
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Datum: 25.01.2005
An die Rechts- und Familienaus-schüsse der Bundestagsfraktionen
sowie in Mailkopie an alle Bundes-tagsabgeordneten
Betr.: Geplantes Verbot der selbstbestimmten Vaterschaftstest
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Zypries plant, selbstbestimmte Vaterschaftstests (ohne Genehmigung
der Mutter) durch den (vermeintli-chen) Vater zu verbieten und
den Verstoß gegen das Verbot unter Strafe zu stellen. Wir
möchten Ihnen unsere Argumente darlegen, weshalb ein solches
Verbot falsch wäre und welche Alternativen es gäbe:
1. Die Behauptung, bei den Vaterschaftstests würde es sich
um Gentests handeln, ist falsch. Bei den Vater-schaftstests werden
"Mikrosatelliten" untersucht. Dies sind über das
gesamte Erbgut verteilte Wiederholungsein-heiten auf der DNA.
Die Zahl der Wiederholungen ist vererbt und individuell verschieden.
Mikrosatelliten liegen zwischen den Genen und enthalten keine
Informationen über die Person. Dieser "genetische Fingerabdruck"
ist also ein individuelles Merkmal, das darüber hinaus keine
Informationen enthält. Im Gegensatz zur Gendiagnostik, bei
der konkret die Gene auf ihre Eigenschaften (z.B. Mutationen)
untersucht werden und die Auskunft geben können über
Vorhandensein oder Prädisposition einer Krankheit. Aus diesem
Grunde wäre die Regelung der Va-terschaftstests im Gendiagnostikgesetz
völlig fehl am Platze.
2. Ob eine Verletzung des Datenschutzes vorliegt, ist zumindest
zweifelhaft. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
bezieht sich auf das Verhältnis des Bürgers zum Staat
und zur Wirtschaft, nicht auf das Ver-hältnis der Privatpersonen
untereinander. Würde ein Labor die Ergebnisse des Tests publizieren,
dann wäre das ein Verstoß gegen den Datenschutz. Das
Wissen eines Ehemanns über seine Vaterschaft stellt dagegen
keinen Verstoß dar (vgl. Aussage des Hamburgs Datenschützer
Hartmut Lubomierski).
3. Ein ausreichend sicherer Vaterschaftstest ist auch dann möglich,
wenn nur Proben von Kind und Vater be-nutzt werden (die Mindestwahrscheinlichkeit
von 99,7% Sicherheit, die gerichtlich anerkannt wird, ist eingehal-ten).
Das Selbstbestimmungsrecht der Mutter ist so nicht angetastet.
4. Kindeswohl und Selbstbestimmungsrecht des Kindes wären
bei einem Verbot der selbstbestimmten Vater-schaftstests nicht
ausreichend gewährleistet, denn:
- Das Kind hat ein Recht auf Kenntnis seiner wirklichen Herkunft.
- Ein aufwändiges Gerichtsverfahren wäre wesentlich
belastender als ein selbstbestimmter Vaterschaftstest.
- Eine Unsicherheit des vermeintlichen Vaters belastet die Beziehung
zwischen Vater und Kind erheblich.
- Aus gesundheitlichen Gründen ist das Wissen um erbliche
Vorbelastungen extrem wichtig.
- Das informationelle Selbstbestimmungsrecht des unmündigen
Kindes würde auch durch den von Vater und Mutter gemeinschaftlich
und ganz legal verübten Vaterschaftstest verletzt werden.
5. Das Vetorecht der Mutter in einer Angelegenheit, in der ihre
ureigensten Interessen auf dem Spiel stehen (drohende Aufdeckung
einer Straftat der "Personenstandsfälschung"),
verstößt gegen den Grundsatz, dass die sorgeberechtigte
Person bei einer Interessenkollision von der gesetzlichen Vertretung
des Kindes ausgeschlossen ist.
6. Das Gesetz richtet sich klar gegen Männer. Frau Zypries
sprach z.B. ausschließlich von der Bestrafung der Männer,
und auch Frau Bender (B90/Die Grünen) sprach ausschließlich
von einer "Feigheit der Männer". Beide verschweigen,
dass etwa 40-60% der Vaterschaftstests von Frauen in Auftrag gegeben
werden.
7. Das Selbstbestimmungsrecht des Mannes wird nicht ausreichend
gewürdigt. Es ist in der Biologie begründet, dass die
Mutter sich ihrer Mutterschaft sicher sein kann, der Mann jedoch
nicht der Vaterschaft. Ein Verbot der selbstbestimmten Vaterschaftstests
würde das Grundrecht des Vaters auf Kenntnis seiner biologischen
Vater-schaft verletzen und die Ausübung eines Grundrechtes
kriminalisieren.
8. Nach dem vorgelegten Entwurf von Frau Zypries soll der selbstbestimmte
Vaterschaftstest dann erlaubt sein, wenn er zur Aufklärung
einer Straftat gegen Frauen (Vergewaltigung) dient, nicht jedoch
wenn er zur Aufklärung einer Straftat gegen Männer (Personenstandfälschung)
dient. Ein klarer Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-grundsatz.
Ein Verbot des selbstbestimmten Vaterschaftstests würde
Männer nicht nur zu reinen Versorgungsvätern degra-dieren,
sondern der Gesetzgeber würde quasi legitimieren, dass Männer
ungeachtet ihrer biologischen Vater-schaft für die Folgen
des Seitensprunges ihrer Gefährtinnen einzutreten haben.
Einmal abgesehen von den men-schen- und sozialrechtlichen Implikationen
würde dies nicht die Bereitschaft junger Männer fördern,
eine Familie zu gründen.
Wir weisen darauf hin, dass Personenstandfälschung, z.B.
durch die bewusste Angabe eines falschen Vaters, ei-nen Straftatbestand
nach § 169 StGB darstellt. Fachleute schätzen, dass
etwa 10% aller Kinder "Kuckuckskinder" seien. Etwa 25%
aller Vaterschaftstests ergeben einen "falschen" Vater.
Dies zeigt, dass diesem Zustand drin-gend Einhalt geboten werden
muss. Ein Verbot der selbstbestimmten Vaterschaftstests würde
das Geheimhalten einer solchen Straftatbestandes jedoch erleichtern.
Dies kann nicht die Aufgabe des Staates sein.
Aus diesem Grunde bitten wir Sie, unsere Forderungen anzuhören
und diese in Ihre Überlegungen mit aufzunehmen:
a) Die beste Lösung wäre ein obligatorischer Vaterschaftstest
bei der Geburt. Da ohnehin bei der Geburt viele Tests durchgeführt
werden müssen, würde diese Lösung die geringsten
Kosten und die geringste Belastung für alle Betroffenen bedeuten.
Dadurch
" wären von Beginn der Elternschaft an die Verhältnisse
geklärt,
" würden unnötige Unsicherheiten in der Beziehung
zwischen Vater, Mutter, Kind würden ver-mieden,
" würde die Offenheit zwischen den Partnern gestärkt
werden, da ein Verheimlichen spätestens bei der Geburt des
Kindes zum Vorschein kommen würde,
" würde die seit Menschen Gedenken bestehende Unsicherheit
der Väter über ihre wirkliche Va-terschaft der Vergangenheit
angehören.b) Falls diese optimale Lösung nicht Anwendung
finden sollte, wären alternativ folgende Regelun-gen sinnvoll:
b1) Selbstbestimmte Vaterschaftstests werden nicht Bestandteil
des Gendiagnostikgesetzes, da hier ein anderer Sachverhalt (Identitätsabgleich
und kein Gentest) zugrunde liegt.
b2) Regelung in einem eigenen Gesetz. Männern, die von der
Kindesmutter als leibliche Väter an-gegeben werden, sowie
Ehemännern, muss die Durchführung selbstbestimmter Vaterschaftstests
gemäß den aktuellen wissenschaftlichen Möglichkeiten
unter Wahrung der nötigen Diskretion und voller rechtlicher
Anerkennung der Ergebnisse zu jedem beliebigen Zeitpunkt explizit
erlaubt sein. Zur Erteilung der Genehmigung der Probenentnahme
am Kind reicht das Einverständnis eines (an-gegebenen) Elternteils.
Es dürfen nur von den (angegebenen) Elternteilen Proben zum
Test be-nutzt werden, wenn der betreffende Elternteil zustimmt.
b3) Anerkennung des selbstbestimmten Vaterschaftstests für
Vaterschaftsanfechtungsverfahren (Abstammungsrichtlinien).
b4) Die Bekanntgabe des Ergebnisses des Vaterschaftstests gilt
im Falle des Einleitens eines ge-richtlichen Verfahrens zur Vaterschaftsanfechtung
als der Zeitpunkt, an dem Kenntnis der Zweifel erhalten wurde.
b5) Im Falle von Unterhaltsforderungen an den vermutlichen Kindesvater
ist obligatorisch ein Va-terschaftstest durchzuführen.
b6) Vätern, die einen Test machen wollen, aber auch Müttern
und Kindern, die sich der richtigen Vaterschaft unsicher sind,
muss eine Beratung angeboten werden. Diese sollte von Männer-
oder Väterbüros durchgeführt werden. Die dortigen
Berater müssen entsprechend geschult, die Bera-tungen ergebnisoffen
sein, soll also den Betroffenen helfen, nicht deren Entscheidung
abnehmen.
Des Weiteren kritisieren wir ausdrücklich, dass eine Justizministerin
ein Gesetz vorschlägt, welches das Verschlei-ern von Straftaten
(§169 StGB) erleichtert. Unseres Erachtens hat Frau Zypries
hier deutliche Probleme, was eine objektive Abwägung der
legitimen Interessen beider Geschlechter betrifft.
Über eine Rückantwort würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Eugen Maus
i.V. von MANNdat e.V. - geschlechterpolitische Initiative
Hinweis: Dieser Brief und eine eventuelle Antwort von Ihnen wird
auf den Internet-Seiten www.MANNdat.de und www.Pro-Test.net veröffentlicht.
Dieses Schreiben wird unterstützt von:
Pro-Test www.Pro-Test.net
Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim www.majuze.de