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Datum: 25.01.2005

An die Rechts- und Familienaus-schüsse der Bundestagsfraktionen sowie in Mailkopie an alle Bundes-tagsabgeordneten

 

Betr.: Geplantes Verbot der selbstbestimmten Vaterschaftstest

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Zypries plant, selbstbestimmte Vaterschaftstests (ohne Genehmigung der Mutter) durch den (vermeintli-chen) Vater zu verbieten und den Verstoß gegen das Verbot unter Strafe zu stellen. Wir möchten Ihnen unsere Argumente darlegen, weshalb ein solches Verbot falsch wäre und welche Alternativen es gäbe:

1. Die Behauptung, bei den Vaterschaftstests würde es sich um Gentests handeln, ist falsch. Bei den Vater-schaftstests werden "Mikrosatelliten" untersucht. Dies sind über das gesamte Erbgut verteilte Wiederholungsein-heiten auf der DNA. Die Zahl der Wiederholungen ist vererbt und individuell verschieden. Mikrosatelliten liegen zwischen den Genen und enthalten keine Informationen über die Person. Dieser "genetische Fingerabdruck" ist also ein individuelles Merkmal, das darüber hinaus keine Informationen enthält. Im Gegensatz zur Gendiagnostik, bei der konkret die Gene auf ihre Eigenschaften (z.B. Mutationen) untersucht werden und die Auskunft geben können über Vorhandensein oder Prädisposition einer Krankheit. Aus diesem Grunde wäre die Regelung der Va-terschaftstests im Gendiagnostikgesetz völlig fehl am Platze.

2. Ob eine Verletzung des Datenschutzes vorliegt, ist zumindest zweifelhaft. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bezieht sich auf das Verhältnis des Bürgers zum Staat und zur Wirtschaft, nicht auf das Ver-hältnis der Privatpersonen untereinander. Würde ein Labor die Ergebnisse des Tests publizieren, dann wäre das ein Verstoß gegen den Datenschutz. Das Wissen eines Ehemanns über seine Vaterschaft stellt dagegen keinen Verstoß dar (vgl. Aussage des Hamburgs Datenschützer Hartmut Lubomierski).

3. Ein ausreichend sicherer Vaterschaftstest ist auch dann möglich, wenn nur Proben von Kind und Vater be-nutzt werden (die Mindestwahrscheinlichkeit von 99,7% Sicherheit, die gerichtlich anerkannt wird, ist eingehal-ten). Das Selbstbestimmungsrecht der Mutter ist so nicht angetastet.

4. Kindeswohl und Selbstbestimmungsrecht des Kindes wären bei einem Verbot der selbstbestimmten Vater-schaftstests nicht ausreichend gewährleistet, denn:

- Das Kind hat ein Recht auf Kenntnis seiner wirklichen Herkunft.
- Ein aufwändiges Gerichtsverfahren wäre wesentlich belastender als ein selbstbestimmter Vaterschaftstest.
- Eine Unsicherheit des vermeintlichen Vaters belastet die Beziehung zwischen Vater und Kind erheblich.
- Aus gesundheitlichen Gründen ist das Wissen um erbliche Vorbelastungen extrem wichtig.
- Das informationelle Selbstbestimmungsrecht des unmündigen Kindes würde auch durch den von Vater und Mutter gemeinschaftlich und ganz legal verübten Vaterschaftstest verletzt werden.

5. Das Vetorecht der Mutter in einer Angelegenheit, in der ihre ureigensten Interessen auf dem Spiel stehen (drohende Aufdeckung einer Straftat der "Personenstandsfälschung"), verstößt gegen den Grundsatz, dass die sorgeberechtigte Person bei einer Interessenkollision von der gesetzlichen Vertretung des Kindes ausgeschlossen ist.

6. Das Gesetz richtet sich klar gegen Männer. Frau Zypries sprach z.B. ausschließlich von der Bestrafung der Männer, und auch Frau Bender (B90/Die Grünen) sprach ausschließlich von einer "Feigheit der Männer". Beide verschweigen, dass etwa 40-60% der Vaterschaftstests von Frauen in Auftrag gegeben werden.

7. Das Selbstbestimmungsrecht des Mannes wird nicht ausreichend gewürdigt. Es ist in der Biologie begründet, dass die Mutter sich ihrer Mutterschaft sicher sein kann, der Mann jedoch nicht der Vaterschaft. Ein Verbot der selbstbestimmten Vaterschaftstests würde das Grundrecht des Vaters auf Kenntnis seiner biologischen Vater-schaft verletzen und die Ausübung eines Grundrechtes kriminalisieren.

8. Nach dem vorgelegten Entwurf von Frau Zypries soll der selbstbestimmte Vaterschaftstest dann erlaubt sein, wenn er zur Aufklärung einer Straftat gegen Frauen (Vergewaltigung) dient, nicht jedoch wenn er zur Aufklärung einer Straftat gegen Männer (Personenstandfälschung) dient. Ein klarer Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-grundsatz.

Ein Verbot des selbstbestimmten Vaterschaftstests würde Männer nicht nur zu reinen Versorgungsvätern degra-dieren, sondern der Gesetzgeber würde quasi legitimieren, dass Männer ungeachtet ihrer biologischen Vater-schaft für die Folgen des Seitensprunges ihrer Gefährtinnen einzutreten haben. Einmal abgesehen von den men-schen- und sozialrechtlichen Implikationen würde dies nicht die Bereitschaft junger Männer fördern, eine Familie zu gründen.

Wir weisen darauf hin, dass Personenstandfälschung, z.B. durch die bewusste Angabe eines falschen Vaters, ei-nen Straftatbestand nach § 169 StGB darstellt. Fachleute schätzen, dass etwa 10% aller Kinder "Kuckuckskinder" seien. Etwa 25% aller Vaterschaftstests ergeben einen "falschen" Vater. Dies zeigt, dass diesem Zustand drin-gend Einhalt geboten werden muss. Ein Verbot der selbstbestimmten Vaterschaftstests würde das Geheimhalten einer solchen Straftatbestandes jedoch erleichtern. Dies kann nicht die Aufgabe des Staates sein.

Aus diesem Grunde bitten wir Sie, unsere Forderungen anzuhören und diese in Ihre Überlegungen mit aufzunehmen:

a) Die beste Lösung wäre ein obligatorischer Vaterschaftstest bei der Geburt. Da ohnehin bei der Geburt viele Tests durchgeführt werden müssen, würde diese Lösung die geringsten Kosten und die geringste Belastung für alle Betroffenen bedeuten. Dadurch

" wären von Beginn der Elternschaft an die Verhältnisse geklärt,
" würden unnötige Unsicherheiten in der Beziehung zwischen Vater, Mutter, Kind würden ver-mieden,
" würde die Offenheit zwischen den Partnern gestärkt werden, da ein Verheimlichen spätestens bei der Geburt des Kindes zum Vorschein kommen würde,
" würde die seit Menschen Gedenken bestehende Unsicherheit der Väter über ihre wirkliche Va-terschaft der Vergangenheit angehören.b) Falls diese optimale Lösung nicht Anwendung finden sollte, wären alternativ folgende Regelun-gen sinnvoll:

b1) Selbstbestimmte Vaterschaftstests werden nicht Bestandteil des Gendiagnostikgesetzes, da hier ein anderer Sachverhalt (Identitätsabgleich und kein Gentest) zugrunde liegt.

b2) Regelung in einem eigenen Gesetz. Männern, die von der Kindesmutter als leibliche Väter an-gegeben werden, sowie Ehemännern, muss die Durchführung selbstbestimmter Vaterschaftstests gemäß den aktuellen wissenschaftlichen Möglichkeiten unter Wahrung der nötigen Diskretion und voller rechtlicher Anerkennung der Ergebnisse zu jedem beliebigen Zeitpunkt explizit erlaubt sein. Zur Erteilung der Genehmigung der Probenentnahme am Kind reicht das Einverständnis eines (an-gegebenen) Elternteils. Es dürfen nur von den (angegebenen) Elternteilen Proben zum Test be-nutzt werden, wenn der betreffende Elternteil zustimmt.

b3) Anerkennung des selbstbestimmten Vaterschaftstests für Vaterschaftsanfechtungsverfahren (Abstammungsrichtlinien).

b4) Die Bekanntgabe des Ergebnisses des Vaterschaftstests gilt im Falle des Einleitens eines ge-richtlichen Verfahrens zur Vaterschaftsanfechtung als der Zeitpunkt, an dem Kenntnis der Zweifel erhalten wurde.

b5) Im Falle von Unterhaltsforderungen an den vermutlichen Kindesvater ist obligatorisch ein Va-terschaftstest durchzuführen.

b6) Vätern, die einen Test machen wollen, aber auch Müttern und Kindern, die sich der richtigen Vaterschaft unsicher sind, muss eine Beratung angeboten werden. Diese sollte von Männer- oder Väterbüros durchgeführt werden. Die dortigen Berater müssen entsprechend geschult, die Bera-tungen ergebnisoffen sein, soll also den Betroffenen helfen, nicht deren Entscheidung abnehmen.

Des Weiteren kritisieren wir ausdrücklich, dass eine Justizministerin ein Gesetz vorschlägt, welches das Verschlei-ern von Straftaten (§169 StGB) erleichtert. Unseres Erachtens hat Frau Zypries hier deutliche Probleme, was eine objektive Abwägung der legitimen Interessen beider Geschlechter betrifft.

Über eine Rückantwort würden wir uns freuen.

Mit freundlichen Grüßen,


Dr. Eugen Maus
i.V. von MANNdat e.V. - geschlechterpolitische Initiative

Hinweis: Dieser Brief und eine eventuelle Antwort von Ihnen wird auf den Internet-Seiten www.MANNdat.de und www.Pro-Test.net veröffentlicht.

Dieses Schreiben wird unterstützt von:
Pro-Test www.Pro-Test.net
Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim www.majuze.de


www.pro-Test.net - Das Netzwerk pro Vaterschaftstests