Verbot von anonymen Vaterschaftstests - Ihre Antwort vom 21.X.2004


Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schmidt,

haben Sie zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort auf mein Schreiben vom 10. September.

Leider können ich und zahlreiche Bürger und Bürgerinnen dieses Landes und speziell Ihres Wahlkreises von Ihren Ausführungen nur sehr enttäuscht sein. Das liegt zum einen daran, daß Sie mit keinem Wort auf die von mir angeführten Argumente eingehen und ich daher annehmen muß, daß Ihr Schreiben in wesentlichen Punkten vorgefertigt bereit lag, zum anderen daran, daß sie selbst kaum stichhaltige Argumente für Ihre gegenteilige Meinung namhaft machen.

Ich will hier darauf aufmerksam machen, daß es nicht um "nachvollziehbare" "Wünsche von an ihrer Vaterschaft zweifelnden Männern" geht. Diese Art von freundlichem Verständnis, das nebenbei das eigentliche Anliegen schon durch den Tonfall bagatellisieren möchte, brauchen die Betroffenen sicher nicht. Es geht nicht um nachvollziehbare Wünsche, Frau Schmidt, es geht um Rechte der Väter und Kinder! Das letztere hatte ich in meinem Schreiben immer betont; von Ihnen aber wird mit keiner Silbe darauf eingegangen, vielmehr so getan, als läge das Interesse des Kindes auf der gleichen Seite wie dasjenige der Mutter. Dies ist aber nicht der Fall. Kinder haben das Recht darauf, ihre leiblichen Väter zu kennen! Und Väter umgekehrt das Recht zu wissen, wer ihre leiblichen Kinder sind. Ein Einverständnis der Mutter dazu zu fordern, ist dem Sachverhalt und der insbesondere damit verbundenen Problematik überhaupt nicht angemessen. Das liegt in der Logik der Sache. Ich kann dazu auf die schon mitgeteilten Argumente verweisen.

Nochmals: es geht nicht um "verständliche Wünsche" sondern es geht um elementare Rechte, gerade auch um Rechte der Person, die Sie unter dem Titel "informationelle Selbstbestimmung" einseitig auf die Seite der Mütter, die davon gar nicht tangiert werden, und der Kinder, die zwar betroffen sind, deren Recht ihren leiblichen Vater zu kennen, aber eindeutig höher zu veranschlagen ist, bedroht sehen wollen. Und, verehrte Frau Schmidt, es geht um die Möglichkeit der Vereitelung einer Straftat. Nichts anderes ist nämlich die Unterschiebung von Kindern, zu der das neue Gesetz geradezu einlädt. Zehn Prozent sogenannter "Kuckuckskinder" sprechen eine eindeutige Sprache; nämlich die, daß dringend etwas von staatlicher Seite für die Rechte von Kindern und Vätern zu unternehmen ist, damit diese Straftaten in Zukunft besser geahndet werden können. Das beabsichtigte Gesetz aber wird und das wissen alle Beteiligten sehr gut - das Gegenteil bewirken. Es begünstigt die Verschleierung eines Rechtsbruchs.

Geradezu grotesk mutet es in diesem Zusammenhang an, daß Sie einerseits durch das geplante Gesetz angeblich einen "Vertrauensbruch" vermeiden wollen, der darin bestehe, "daß ein Vater seine Zweifel nicht offen formuliert, sondern sich ‚hinter dem Rücken' von Mutter und Kind [das Kind gehört hier gar nicht hin!] Proben beschafft und den Test durchführen läßt", andererseits aber einem Vertrauensbruch, der ungleich schwerer wiegt, nämlich demjenigen, hinter dem Rücken des Mannes/Vaters und der möglicherweise schon bestehenden Kinder mit einem andern Mann heimlich ein Kind zu zeugen und es jenem unterzuschieben, uneingeschränkt Vorschub leisten möchten. Das ist der Skandal: daß Vertrauensbrüche in Ehe und Partnerschaft offenbar dann schwerer wiegen sollen, wenn sie von Männern, aber vernachlässigbar sein oder gar getarnt werden sollen, wenn sie von Frauen begangen werden.
Und wo bleibt das informationelle Selbstbestimmungsrecht eigentlich, wenn angesichts ebenfalls einer Straftat Tausenden von Männern Speichelproben abverlangt werden? Kein Hahn kräht dann danach. Aber hier - und das dokumentiert das geplante neue Gesetz aufs deutlichste - wird ganz offenbar mit zweierlei Maß gemessen!

Das Grundgesetz (Art. 3.2.1.) spricht hier eigentlich eine deutliche Sprache. Es sollte gelegentlich auch konsultiert werden, wenn es um Ungleichgewichte zu Lasten der Männer geht.

Ich will nicht erneut auf die zahlreichen Argumente eingehen, die ich sonst in meinem Schreiben anführte. Sie wurden von Ihnen keiner Widerlegung für wert befunden und sind damit sicher eher in ihrer Stichhaltigkeit bestärkt worden.

Ich bedauere sehr, daß Sie in einer solch elementaren Frage offenbar nicht zu einem ausgewogenen Urteil finden können, das vom Mainstream väter- und kinderbenachteiligender Politik abweicht. Und es macht zwar den Kohl nicht fett, wie man in unserer gemeinsamen Heimat zu sagen pflegt, aber meine Stimme haben Sie damit ganz sicher verloren. Schade!


Mit freundlichen Grüßen