>Subject: Vaterschaftstests - Ihre Antwort
>
>Sehr geehrte Frau Stahl,
>
>im Internet fand ich auf der Website des "Väteraufbruch für Kinder e.V."
>den Text eines Antwortschreibens von Ihrer Hand auf eine Anfrage bezüglich
>des geplanten Verbots von Vaterschaftstest. Dieses geplante Verbot, da
>läßt sich kaum viel drumherumreden, richtet sich diametral gegen die
>berechtigten Interessen von Kindern und Männern resp. Vätern. Beide wären
>m. E., hätten wir Gleichstellung auch im Familienrecht (bzw.
>-rechtsprechung), von diesem zu schützen.
>Ihre Antwort auf dieses Anliegen habe ich (und wohl unzählige andere
>Mitbürger - und auch Mitbürgerinnen (!!) -) mit großem Befremden zur
>Kenntnis genommen: Wenn es, wie hier wenig plausibel argumentiert wird,
>dem Gesetzgeber vor allem um den Schutz des "informationellen
>Selbstbestimmungsrechts" der Kinder (!!) ginge, dann ist doch gar nicht
>einzusehen, warum ein Vaterschaftstest mit Einwilligung der Mutter laut
>Gesetzesplan wohl möglich sein soll, es sei denn, man wollte behaupten,
>daß Entscheidungen der Mütter per se das informationelle
>Selbsbestimmungsrecht der Kinder weniger verletzten als solche der Väter.
>Das wird man so ohne weiteres aber kaum öffentlich einräumen können, ohne
>zuzugeben, daß im deutschen Familienrecht ganz offenbar mit zweierlei Maß
>gemessen wird.
>Freilich wäre dieses Eingeständnis auch schon mal ein Fortschritt.
>Doch ist eben zu fürchten: der eigentliche Grund der geplanten Novelle ist
>ein ganz anderer!
>Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland
>B. Goossens



>From: "Christine Stahl"
>
>sehr geehrter herr goossens,
>das kind hat ein recht auf sein informationelles selbstbestimmungsrecht. in
>einen vaterschaftstest müßte das kind deshalb einwilligen. Da es
>minderjährig ist, muß diese einwilligung von erziehungsberechtigten ersetzt
>werden. In der regel ist das bei alleinerziehenden die mutter, was in ihrem
>fall natürlich nicht unbedingt zufriedenstellend ausgehen muß. Deshalb kann
>die entscheidung der mutter, wenn sie nicht in ihrem sinne ausfällt, vor
>gericht angezweifelt und ersetzt werden. Ein richter übernimmt dann die
>notwendige entscheidung und fällt nach einem vorzunehmenden abwägungsprozeß,
>in den selbstverständlich auch die prüfung derjenigen beweise fällt, anhand
>derer eine mögliche unterschiebung glaubhaft gemacht wird, sein urteil.
>
>ich weiß nicht, welchen "eigentlichen grund" sie für die geplante
>gesetzesnovelle ausmachen, ich halte das geplante verfahren für zumutbar und
>rechtsstaatlich, weil es aufgrund der entscheidung einer unabhängigen stelle
>sowohl den interessen des kindes, wie dem interesse des vaters rechnung
>trägt.
>
>mit freundlichen grüßen,
>christine stahl


>Date: Wed, 06 Oct 2004 11:19:25 +0200
>To: "Christine Stahl"
>From: Berndt Goossens
>Subject: Re: AW: Vaterschaftstests - Ihre Antwort
>
>Sehr geehrte Frau Stahl,
>
>besten Dank für die prompte Antwort, die indes leider kaum befriedigen kann.
>Zunächst mal geht es hier doch noch gar nicht unbedingt um
>alleinerziehende Mütter, wie Sie aus was weiß ich was für Denkgewohnheiten
>offenbar sofort unterstellen.
>Meist ist doch die Situation die, daß der Ehemann betrogen, es ihm aber
>verschwiegen wird. Skeptisch geworden ob der plötzlich eintretenden
>Schwangerschaft, möchte er dann einen Vaterschaftstest durchführen. Und
>dieser Ehemann ist nun einmal genauso sorgeberechtigt wie die Mutter und
>kann deshalb auch genauso in Vertretung und im Interesse des Kindes
>(letzteres betone ich ausdrücklich: diese Tests sind im Interesse des
>Kindes!) handeln und den Test durchführen lassen! Es gibt kein Mehr oder
>Minder an Sorgerecht! Männer und Frauen (Väter und Mütter) sind vor dem
>Gesetz gleich, auch wenn sich das offenbar noch nicht überall
>herumgesprochen hat. Der Ehemann wäre in meinem Beispiel pikanterweise nur
>dann nicht wirklich sorgeberechtigt (und dürfte nach Ihrer Logik sonach
>den Test nicht durchführen lassen), wenn es nicht sein Kind ist. Sie
>sehen, die Argumentation bewegt sich hier in einem Zirkel. Und der läßt
>sich nun mal ausschließlich durch einen Vaterschaftstest durchbrechen.
>
>Angesichts der hohen und weiter steigenden Zahl an sog. "Kuckuckskindern"
>(10% und mehr) scheint es mir sogar notwendig, schon des
>Gleichheitsgebotes wegen diesen Test als obligatorisch bei jeder Geburt
>vorzuschreiben, damit die Unterschiebung von Kindern - wir reden hier
>immerhin von einer Straftat, verehrte Frau Stahl! - geahndet werden kann,
>und zwar in möglichst jedem Fall.
>Sie glauben doch nicht im Ernst, daß eine Mutter, die ihren Betrug
>geheimhält, freiwillig einem Test zustimmen würde! Das Verbot dieser Tests
>ist Beihilfe zur Vertuschung von Straftaten; ich kann Ihnen nicht glauben,
>daß Ihnen das nicht bewußt ist.
>
>Der "eigentliche Grund", Frau Stahl, ist m. E. vielmehr dieser: Wenn es
>nicht um simple Übervorteilung der beteiligten Männer zu Lasten der Kinder
>und zu Gunsten der Mütter gehen soll - was ich zunächst einmal nicht
>annehmen möchte -, dann drängt sich doch der Eindruck auf, die Regierung
>wolle lediglich eine Kostenlawine vermeiden, die auf den Staat durch
>Unterhaltszahlungen zukäme, würden die wirklichen Väter nicht benannt und
>würden die fälschlich zu Vätern erklärten Ehemänner, wie es ihr Recht
>wäre, die Vaterschaft nicht anerkennen. Der Staatshaushalt darf aber nicht
>auf Kosten Unschuldiger bzw. mit Hilfe von Betrug saniert werden, den man
>aufdecken könnte, wenn man nur wollte. Das wäre ein glatter Rechtsbruch.
>
>Abschließend möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck verleien, daß in unserem
>(und in jedem anderen) Rechtsstaat alle zur Verfügung stehenden Mittel
>ausgeschöpft werden, um ein solches Gesetzesvorhaben zum Scheitern zu
>bringen - und wenn unser Rechtsstaat dazu zu schwach sein sollte, was ich
>nicht hoffe, dann eben mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofs, dem
>Deutschland, was die Diskriminierung von Vätern angeht, ja leider nicht
>unbekannt ist.
>
>Mit freundlichem Gruß
>B. Goossens


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