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>Subject: Vaterschaftstests - Ihre Antwort
>
>Sehr geehrte Frau Stahl,
>
>im Internet fand ich auf der Website des "Väteraufbruch
für Kinder e.V."
>den Text eines Antwortschreibens von Ihrer Hand auf eine Anfrage
bezüglich
>des geplanten Verbots von Vaterschaftstest. Dieses geplante
Verbot, da
>läßt sich kaum viel drumherumreden, richtet sich
diametral gegen die
>berechtigten Interessen von Kindern und Männern resp. Vätern.
Beide wären
>m. E., hätten wir Gleichstellung auch im Familienrecht
(bzw.
>-rechtsprechung), von diesem zu schützen.
>Ihre Antwort auf dieses Anliegen habe ich (und wohl unzählige
andere
>Mitbürger - und auch Mitbürgerinnen (!!) -) mit großem
Befremden zur
>Kenntnis genommen: Wenn es, wie hier wenig plausibel argumentiert
wird,
>dem Gesetzgeber vor allem um den Schutz des "informationellen
>Selbstbestimmungsrechts" der Kinder (!!) ginge, dann ist
doch gar nicht
>einzusehen, warum ein Vaterschaftstest mit Einwilligung der
Mutter laut
>Gesetzesplan wohl möglich sein soll, es sei denn, man wollte
behaupten,
>daß Entscheidungen der Mütter per se das informationelle
>Selbsbestimmungsrecht der Kinder weniger verletzten als solche
der Väter.
>Das wird man so ohne weiteres aber kaum öffentlich einräumen
können, ohne
>zuzugeben, daß im deutschen Familienrecht ganz offenbar
mit zweierlei Maß
>gemessen wird.
>Freilich wäre dieses Eingeständnis auch schon mal
ein Fortschritt.
>Doch ist eben zu fürchten: der eigentliche Grund der geplanten
Novelle ist
>ein ganz anderer!
>Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland
>B. Goossens
>From: "Christine Stahl"
>
>sehr geehrter herr goossens,
>das kind hat ein recht auf sein informationelles selbstbestimmungsrecht.
in
>einen vaterschaftstest müßte das kind deshalb einwilligen.
Da es
>minderjährig ist, muß diese einwilligung von erziehungsberechtigten
ersetzt
>werden. In der regel ist das bei alleinerziehenden die mutter,
was in ihrem
>fall natürlich nicht unbedingt zufriedenstellend ausgehen
muß. Deshalb kann
>die entscheidung der mutter, wenn sie nicht in ihrem sinne ausfällt,
vor
>gericht angezweifelt und ersetzt werden. Ein richter übernimmt
dann die
>notwendige entscheidung und fällt nach einem vorzunehmenden
abwägungsprozeß,
>in den selbstverständlich auch die prüfung derjenigen
beweise fällt, anhand
>derer eine mögliche unterschiebung glaubhaft gemacht wird,
sein urteil.
>
>ich weiß nicht, welchen "eigentlichen grund"
sie für die geplante
>gesetzesnovelle ausmachen, ich halte das geplante verfahren
für zumutbar und
>rechtsstaatlich, weil es aufgrund der entscheidung einer unabhängigen
stelle
>sowohl den interessen des kindes, wie dem interesse des vaters
rechnung
>trägt.
>
>mit freundlichen grüßen,
>christine stahl
>Date: Wed, 06 Oct 2004 11:19:25 +0200
>To: "Christine Stahl"
>From: Berndt Goossens
>Subject: Re: AW: Vaterschaftstests - Ihre Antwort
>
>Sehr geehrte Frau Stahl,
>
>besten Dank für die prompte Antwort, die indes leider kaum
befriedigen kann.
>Zunächst mal geht es hier doch noch gar nicht unbedingt
um
>alleinerziehende Mütter, wie Sie aus was weiß ich
was für Denkgewohnheiten
>offenbar sofort unterstellen.
>Meist ist doch die Situation die, daß der Ehemann betrogen,
es ihm aber
>verschwiegen wird. Skeptisch geworden ob der plötzlich
eintretenden
>Schwangerschaft, möchte er dann einen Vaterschaftstest
durchführen. Und
>dieser Ehemann ist nun einmal genauso sorgeberechtigt wie die
Mutter und
>kann deshalb auch genauso in Vertretung und im Interesse des
Kindes
>(letzteres betone ich ausdrücklich: diese Tests sind im
Interesse des
>Kindes!) handeln und den Test durchführen lassen! Es gibt
kein Mehr oder
>Minder an Sorgerecht! Männer und Frauen (Väter und
Mütter) sind vor dem
>Gesetz gleich, auch wenn sich das offenbar noch nicht überall
>herumgesprochen hat. Der Ehemann wäre in meinem Beispiel
pikanterweise nur
>dann nicht wirklich sorgeberechtigt (und dürfte nach Ihrer
Logik sonach
>den Test nicht durchführen lassen), wenn es nicht sein
Kind ist. Sie
>sehen, die Argumentation bewegt sich hier in einem Zirkel. Und
der läßt
>sich nun mal ausschließlich durch einen Vaterschaftstest
durchbrechen.
>
>Angesichts der hohen und weiter steigenden Zahl an sog. "Kuckuckskindern"
>(10% und mehr) scheint es mir sogar notwendig, schon des
>Gleichheitsgebotes wegen diesen Test als obligatorisch bei jeder
Geburt
>vorzuschreiben, damit die Unterschiebung von Kindern - wir reden
hier
>immerhin von einer Straftat, verehrte Frau Stahl! - geahndet
werden kann,
>und zwar in möglichst jedem Fall.
>Sie glauben doch nicht im Ernst, daß eine Mutter, die
ihren Betrug
>geheimhält, freiwillig einem Test zustimmen würde!
Das Verbot dieser Tests
>ist Beihilfe zur Vertuschung von Straftaten; ich kann Ihnen
nicht glauben,
>daß Ihnen das nicht bewußt ist.
>
>Der "eigentliche Grund", Frau Stahl, ist m. E. vielmehr
dieser: Wenn es
>nicht um simple Übervorteilung der beteiligten Männer
zu Lasten der Kinder
>und zu Gunsten der Mütter gehen soll - was ich zunächst
einmal nicht
>annehmen möchte -, dann drängt sich doch der Eindruck
auf, die Regierung
>wolle lediglich eine Kostenlawine vermeiden, die auf den Staat
durch
>Unterhaltszahlungen zukäme, würden die wirklichen
Väter nicht benannt und
>würden die fälschlich zu Vätern erklärten
Ehemänner, wie es ihr Recht
>wäre, die Vaterschaft nicht anerkennen. Der Staatshaushalt
darf aber nicht
>auf Kosten Unschuldiger bzw. mit Hilfe von Betrug saniert werden,
den man
>aufdecken könnte, wenn man nur wollte. Das wäre ein
glatter Rechtsbruch.
>
>Abschließend möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck
verleien, daß in unserem
>(und in jedem anderen) Rechtsstaat alle zur Verfügung stehenden
Mittel
>ausgeschöpft werden, um ein solches Gesetzesvorhaben zum
Scheitern zu
>bringen - und wenn unser Rechtsstaat dazu zu schwach sein sollte,
was ich
>nicht hoffe, dann eben mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofs,
dem
>Deutschland, was die Diskriminierung von Vätern angeht,
ja leider nicht
>unbekannt ist.
>
>Mit freundlichem Gruß
>B. Goossens
www.pro-Test.net
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