Die Antworten der Abgeordneten des deutschen Bundestags, auf die Email-Aktion


Ausdrücklich möchte ich mich bei den Politikern bedanken, die geantwortet haben -
egal, ob die Antwort unterstützend oder kritisierend zu werten ist.
Wenn Leser der Pro-test-Seiten den einzelnen Politikern antworten möchte, bitte ich dies zu berücksichtigen:
Die meisten Politiker haben gar nicht geantwortet!
Bitte verweisen Sie in etwaigen Antwortmails auf das pro-test.net
Dies steigert unseren Bekanntheitsgrad!
Sollte sich ein Email-Austausch mit den jeweiligen Politikern ergeben, wäre ich natürlich interessiert, diesen auf der Pro-test-seite einzubinden.

 

Maria Michalk, CDU, maria.michalk@bundestag.de

Sehr geehrter Herr Wenger,

vielen Dank für Ihren Brief vom 18. Oktober 2004 bezüglich des geplanten Verbotes von privaten Vaterschaftstests.

Bisher wurde die Sache in der Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beraten. Die Kollegen haben mehrfach Diskussionen geführt. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen.

Ich gehe davon aus, dass Ihre Unterschriftensammlung der Ministerin zugeleitet wird. Das ist wichtig. Denn sollte sie sich mit ihrem Vorhaben durchsetzen, dann müssten die Voraussetzungen für eine Vaterschaftsklage erleichtert werden.

Ihre Meinungsäußerung werde ich unserer Arbeitsgruppe Familie zur Berücksichtigung zuleiten.

Herzliche Grüße

Maria Michalk


Wolfgang Zeitlmann, CSU, wolfgang.zeitlmann@bundestag.de

Sehr geehrter Herr Wenger,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. 10. 2004 an unseren Landesgruppenvorsitzen-den Michael Glos MdB. Das von Ihnen angesprochene Thema aus dem Bereich der Rechtspolitik fällt in die Zuständigkeit des Arbeitskreises I der CSU-Landesgruppe, dessen Vorsitzender ich bin. Herr Glos hat mich daher gebeten, Ihr Schreiben zu be-antworten.

Das Vorhaben von Frau Justizministerin Zypries, private Vaterschaftstests zu verbie-ten oder zumindest nur dann zu erlauben, wenn die Mutter des Kindes zustimmt, stößt auch bei uns auf großes Unverständnis. Nachdem es zwischenzeitlich etwas ruhiger um dieses Vorhaben geworden war, hatten wir gehofft, dass auch die Bundesregierung inzwischen eingesehen hat, dass mit diesem Vorhaben weder den Eltern noch den Kindern ein Gefallen getan wird. Leider hat Frau Zypries gerade in diesen Tagen er-neut bestätigt, dass sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen will.

Ergänzend zu den in Ihrer Nachricht angeführten Argumenten möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Frage, wer der Vater ist, nicht nur für die Väter, sondern gerade auch für die Kinder von großem Interesse ist. Die Frage, ob bzw. wann man den Kin-dern im Einzelfall mitteilt, wer der richtige Vater ist, ist dabei eine ganz andere Frage. Jedenfalls hat nach unserer Auffassung jeder Mensch einen Anspruch darauf zu erfah-ren, wo seine Wurzeln liegen.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Wolfgang Zeitlmann MdB

 


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de

Sehr geehrter Herr Wenger,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Oktober 2004, in der sie mich auf
mögliche Probleme mit dem geplanten Verbot so genannter „anonymer
Vaterschaftstests“ im Rahmen des von der Bundesregierung beabsichtigten
Gendiagnostikgesetzes aufmerksam machen.

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die derzeitige
Möglichkeit, ohne Wissen und Einverständnis der Mutter einen
Vaterschaftstest durchführen zu lassen, abgeschafft werden. Die privaten
Vaterschaftstests sollen danach nur bei einer vorliegenden Einwilligung
des Kindes, gegebenenfalls durch einen gesetzlichen Vertreter, und des
anderen Elternteils durchgeführt werden dürfen. Die Bewertung eines
Verstoßes gegen das Gesetz als Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist
dabei wohl noch unklar.

Bei Betrachtung der mir vorliegenden Faktenlage scheint es gute Gründe
für ein Festhalten an der gegenwärtigen Praxis zu geben. In gleicher
Weise erscheinen auch die von der Bundesregierung vorgebrachten
Argumente als vernünftig. Die Vorstellungen von beiden Seiten müssen
sehr sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Mein persönlicher
Meinungsbildungsprozess zu dieser schwierigen Fragestellung ist noch
nicht abgeschlossen, weshalb ich zu der von Ihnen durchgeführten
Unterschriftenaktion auch nicht abschließend Stellung beziehen kann.

Ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Kollegin meiner Fraktion, Frau
Ulrike Flach, weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


Angelika Graf, SPD, angelika.graf@bundestag.de

Sehr geehrter Herr Wenger,

ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 18. September 2004, in der Sie sich gegen das geplante Verbot heimlicher Vaterschaftstests einsetzen und bitte die späte Beantwortung Ihres Anliegens auf Grund von Umstrukturierungen in meinem Büro zu entschuldigen.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich bin eine Befürworterin des Planes von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, heimliche Vaterschaftstests zu verbieten. Die Gründe möchte ich Ihnen im Folgenden darlegen.

Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass ausschließlich heimliche Vaterschaftstests verboten werden sollen und nicht - so wie das oft in den Medien erscheint - private Vaterschaftstests an sich. Auch nach der geplanten Neuregelung werden Vater und Mutter einvernehmlich einen privaten Test über die Vaterschaft durchführen lassen können.

Der einvernehmliche Vaterschaftstest hat gegenüber dem heimlichen Vaterschaftstest den Vorteil, dass mit offenen Karten gespielt und der bereits bestehende Konflikt in der Familie ehrlich und einvernehmlich gelöst wird. Dies sollte die Politik meines Erachtens unterstützen.

Wenn die Politik dagegen den heimlichen Vaterschaftstest unterstützt, fördert sie das Misstrauen und das Ausschweigen statt des Lösens von vorhandenen Konflikten. Sie werden jetzt vielleicht einwenden, dass der einvernehmliche Vaterschaftstest in vielen Fällen an der Zustimmung eines Partners scheitert - das ist richtig und hier besteht Handlungsbedarf seitens der Politik. Ich setzte mich daher dafür ein, dass bei einer Verweigerung des Vaterschaftstests z.B. durch die Mutter, die Möglichkeit einer Klage erleichtert wird - dieses Anliegen unterstützt auch Frau Zypries. Eine Erleichterung ist notwendig, denn die jetzigen Hürden für zweifelnde Väter sind zu hoch und Väter haben selbstverständlich ein Anrecht auf die Sicherheit über eine eventuelle Vaterschaft.
Genauso wie heimliche Vaterschaftstests will die Justizministerin jede andere heimliche Entnahme von Genmaterial - im Rahmen des so genannten Gendiagnostikgesetzes verbieten. Es geht dabei um eine Grundsatzentscheidung, ob das Erbgut eines Menschen ohne dessen Wissen untersucht werden darf oder nicht. Also ob z.B. eine Versicherung oder ein potenzieller Arbeitgeber heimlich die gesundheitliche Perspektive eines Menschen prüfen und ggf. gegen ihn verwenden darf. In diesen Rahmen gehört auch das Verbot der heimlichen Vaterschaftstests, weil ohne Einwilligung des Betroffenen sein oder ihr Genmaterial untersucht wird selbst wenn gerade beim Vaterschaftstest eine Feststellung von z.B. Gesundheitsbild der getesteten Person (noch) nicht möglich ist und der Missbrauch, z.B. als Datenhandel mit Versicherungen, demzufolge ebenfalls (noch) nicht möglich ist. Das Prinzip der Selbstbestimmung über den eigenen Körper darf laut Bundesgerichtshof grundsätzlich nicht verletzt werden. Daran muss sich die Politik orientieren.

Die Befürworter heimlicher Vaterschaftstests verweisen häufig darauf, dass durch einen heimlichen Vaterschaftstest angeblich ein Konflikt vermieden werden könne und man die Familien nicht zum Prozessieren zwingen dürfe, da dies den Familienfrieden zerstören würde. Dazu möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Politik kein Interesse daran hat, den Familienfrieden durch einen Gerichtsprozess zu stören. Aber nicht das Gerichtsverfahren zerstört den Familienfrieden, der gestörte Familienfrieden findet vielmehr im Verfahren seinen Ausdruck - oder in einem heimlichen Vaterschaftstest, der auf Misstrauen und mangelnder Kommunikation basiert.

Durch die Fortschritte im Bereich der Entwicklung von Vaterschaftstests und entsprechende Werbekampagnen, werden heimliche Vaterschaftstests immer häufiger. Die Anbieter dieser Tests scheren sich dabei nicht um den Familienfrieden sondern haben ein Interesse an Misstrauen, denn das fördert ihren Umsatz. Ich bin der Meinung, dass die Politik hier eingreifen muss, denn diese Kampagnen sind ein Angriff auf das bestehende Vertrauen in Familien.

In diesem Zusammenhang sei der Hinweis darauf erlaubt, dass die humatrix AG, die das Netzwerk pro Vaterschaftstests ("pro-test") unterstützt, sicherlich weniger den Familienfrieden oder Väterrechte als vielmehr die eigenen wirtschaftlichen Ziele - als Anbieter von privaten Vaterschaftstests - im Auge hat.

Abschließend bleibt festzustellen, dass das bisherige Recht es Niemandem verbietet, Genmaterial von Menschen zu sammeln und auszuwerten. Auch die misstrauische Schwiegermutter kann derzeit einen heimlichen Test über die Enkel machen und sich damit z.B. in die Beziehung von Sohn und Schwiegertochter einmischen - genauso wie Freunde und Bekannte.
Die bisherige Möglichkeit zu heimlichen Vaterschaftstests ist meines Erachtens ein massiver Eingriff in die Selbstbestimmung, fordert zu Misstrauen geradezu auf und hat mit dem Kindeswohl - wie von Befürwortern häufig behauptet wird - wenig zu tun.

Ich unterstütze Ihren Einsatz für Väterrechte, aber Väterrechte brauchen meiner Meinung nach keine Heimlichkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf



 

Andreas Schmidt, CDU Mülheim, andreas.schmidt@bundestag.de


Sehr geehrter Herr Wenger,

ich danke Ihnen für Ihre e-mail vom 18.09.2004, in der Sie mich um eine
Stellungnahme zu dem geplanten Gesetz über ein Verbot anonymer
Vaterschaftstests (Gendiagnostikgesetz) bitten.

Ihre Argumente, die gegen ein Verbot privater Tests oder für die
Zulassung privat eingholter Abstammungsgutachten in
Vaterschaftsanfechtungsprozessen sprechen, sind nachvollziehbar und
durchaus bedenkenswert. Auch gibt es Rechtsprechung, wenn auch keine
höchstrichterliche, die Ihrem Standpunkt beipflichtet.

Allerdings befinden wir uns hier in einer rechtlichen Grauzone, in der
es die Rechte des Mannes auf Kenntnis seiner Vaterschaft wohl überlegt
abzuwägen gilt gegen das sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht
des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz herleitende Recht des
Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Wie Sie sicherlich wissen,
wird in anderen Gerichtsentscheidungen wiederum das Recht des Kindes als
das höherwertige Gut angesehen.

Es fällt mir zugegebenermaßen schwer, hier eindeutig Stellung zu
beziehen, da letztlich jeder Einzelfall gesondert und aus der jeweiligen
Situation heraus vielleicht anders beurteilt werden muß.

Allerdings sollte nach meiner persönlichen Meinung, unter
Berücksichtigung der mitunter gravierenden Folgen, die ein geheim
eingeholtes Abstammungsgutachten insbesondere für das Wohl des Kindes
hat, die Frage der Abstammungsklärung nicht dem rein privaten Bereich
überlassen, sondern einer gewissen rechtlichen, d.h. staatlichen
Kontrolle unterliegen. Den Rechten der betroffenen Väter oder Männer
könnte insofern, auch bei einem Verbot privater Vaterschaftstests,
verstärkt dadurch Rechnung getragen werden, daß man die rechtlichen
Hürden für eine Anfechtungsklage heruntersetzt. Hier wäre insbesondere
zu denken an die Frage der Beibringungspflicht von konkreten
Anhaltspunkten für das Bestehen einer anderweitigen Vaterschaft oder
auch an einen verzögerten Beginn des Laufs von Anfechtungsfristen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt, MdB


Dr. Martin Mayer, CSU, martin.mayer@bundestag.de

*Einführung des Gendiagnostikgesetzes – Ihre E-Mail vom 26.09.2004*

Sehr geehrter Herr Wenger,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. September 2004, in der Sie sich
gegen ein Verbot von privaten Vaterschaftstests aussprechen.

Nach den mir vorliegenden Informationen handelt es sich bei diesem
Verbot derzeit um eine bloße Ankündigung seitens der Bundesregierung.
Geplant ist danach eine Regelung im Rahmen eines Gendiagnostikgesetzes.
Falls die Bundesregierung tatsächlich einen Gesetzesentwurf vorlegen
sollte, werden wir diesen genau prüfen.

Ihnen rate ich, sich mit Ihrem Vorbringen direkt an die Bundesregierung
zu wenden. Je früher Sie Ihre Bedenken vorbringen, desto eher werden sie
im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martin Mayer, MdB


Frau Gisela Piltz, FDP, gisela.piltz@bundestag.de

Sehr geehrter Herr Wenger,

vielen Dank für Ihre Email vom 03. Oktober 2004 zum Verbot privater Vaterschaftstests.

Die Frage eines Verbots anonymer Vaterschaftstests wird auch in der FDP kontrovers diskutiert. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat bisher lediglich angekündigt, anonyme Vaterschaftstests gesetzlich verbieten zu lassen. Ein entsprechendes Gesetz wird derzeit vorbereitet. Mit dem Gesetz sollen bis Ende des Jahres 2006 bestehende Rechtsunsicherheiten im Bereich der Vaterschaftstests beseitigt werden. Dahinter steht die Überlegung, dass anonyme Vaterschaftstests gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten verstoßen. Mutter und Kind müssten die Hoheit über ihre Daten behalten. Das Grundgesetz schütze das Recht eines jeden Menschen, zu wissen, was mit den eigenen genetischen Daten geschieht. Daran dürfe nicht gerüttelt werden. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht gebe es in dieser eindeutigen Ausprägung seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 1983. Außerdem bestehe die Gefahr, dass mit solchen Tests völlig intakte Familien zerstört und Menschen erpresst würden.

Die rechtliche Situation ist derzeit so ausgestaltet, dass Jedermann natürlich das Recht hat, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob er wirklich der Vater ist. Wenn die Mutter einen freiwilligen Vaterschaftstest ablehnt, kann der Mann die Untersuchung bereits nach geltender Rechtslage in einem zivilrechtlichen Verfahren erzwingen. Das ist ein sehr aufwändiges Verfahren. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, wenn die Bundesregierung eine Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens zur Klärung der Vaterschaft anstreben sollte.

Ein Gesetzentwurf ist von der Bundesregierung bisher nur angekündigt aber noch nicht vorgelegt worden. Aus diesem Grunde hat die FDP-Bundestagsfraktion noch keinen abschließenden Beschluss zu dem Gesetzentwurf gefasst. Ich kann Ihnen aber versichern, dass nach Vorlage des Gesetzentwurfs die FDP-Bundestagsfraktion hierzu Stellung nehmen und eine abschließende Bewertung des Entwurfs vornehmen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz, MdB

--------
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: xxxx
Telefax: xxxx
www.Gisela-Piltz.de

 

Sehr geehrte Frau Piltz!

Ich habe Ihre Antwort zu pro-test an Herrn Wenger gelesen und frage mich, welche intakte Familie Sie meinen, die durch einen Vaterschaftstest gestört werden könnte.

Fakt ist doch, sollte in der "intakten" Familie die Ehefrau einen geschlechtlichen außerehelichen Kontakt gehabt haben und wurde dadurch schwanger, ist die Familie nicht mehr "intakt"!

Hat der Ehemann außerehelich ein Kind gezeugt, wird die Frau auf Grund von Unterhaltsvorderungen auf jeden Fall davon erfahren.

Mit welchem Recht ist hier also die Frau eher zu schützen als der Mann?

Die Rechte des Kindes wären durch dieses Verbot auch völlig eingeschränkt!

Eventuell wird es nie erfahren, wer der leibliche Vater ist und kann somit auch nie seine wahren Wurzeln erfahren.
Gerade dann stelle ich mir das schwierig vor, wenn sich das Kind nicht äußerlich, charakterlich oder persönlich mit dem Vater identifizieren kann.

Nehmen wir nun einmal das Beispiel, dass der Mann außerehelich ein Kind gezeugt hat. In seiner "intakten" Familie ist er auch schon Vater. Jetzt kommen die Unterhaltsforderungen der Mutter.

Was ist, wenn der Mann diesen geschlechtlichen Kontakt bestreitet, es aber ohne Vaterschaftstest nicht beweisen kann?

Bis er endlich durch ein Gericht die Genehmigung dazu bekommen hat, ist seine "intakte" Familie zerstöhrt. Selbst wenn das Gegenteil bewiesen wird, bleibt ein fader Beigeschmack!

Ich als Mutter bin für diese Vaterschaftstest! Denn das Kind und auch der Vater haben ein Recht auf die Gewissheit, ob sie miteinander verwand sind.

Einmal ganz abgesehen von den Verpflichtungen die der "Vater" dann hätte aber definitiv keine Rechte!

Mit freundlichen Grüßen,

Ellen Söhring

Pressesprecherin der Zweitfraueninitiative des VafK

 

Sehr geehrte Frau Söhring,

vielen Dank für Ihre Email vom 6. November 2004 zum Thema Vaterschaftstests und „intakte Familien“.

Sie sprechen gleich zu Beginn Ihrer Email die Formulierung der „intakten Familien“ an, die ich in meiner Email an Herrn Wenger vom 20. Oktober verwandt habe. Allerdings beruht die Formulierung der „intakten Familien“ auf die Äußerung der Bundesjustizministerin, als sie den Gesetzentwurf zum Verbot von Vaterschaftstests angekündigt hat. Damit habe ich in meiner Email die Zielsetzung des Gesetzentwurfs vorangestellt (im Konjunktiv), um die Position der Justizministerin, die ich so nicht teile, deutlich zu machen.

Im übrigen habe ich in meiner Email an Herrn Wenger klar gemacht, dass ich es begrüße, wenn im Rahmen einer gesetzlichen Reform eine Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens zur Klärung der Vaterschaft angestrebt wird.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf bisher nur angekündigt, aber noch nicht vorgelegt. Eine abschließende Bewertung ist aus diesem Grunde nicht möglich. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nach der Vorlage des Entwurfs durch die Bundesjustizministerin einen Beschluss fassen und dementsprechend parlamentarisch reagieren.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz, MdB


Frau Cornelia Pieper, FDP, cornelia.pieper@ bundestag.de

Sehr geehrter Herr Wenger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Email vom 18. September. Cornelia Pieper hat Ihr Schreiben erhalten und mich nun gebeten, Ihnen zu antworten.

Das Thema anonymer Vaterschaftstest wird auch in der FDP-Bundestagsfraktion intensiv diskutiert. Eine abschließende Meinung haben sich die Abgeordneten noch nicht gebildet. Die Fraktion wird aber auf die Angelegenheit zurückkommen, sobald der angekündigte Gesetzentwurf vorliegt.

Ziel des geplanten Gesetzes soll es in erster Linie sein, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. So argumentieren zumindest die Bundesministerinnen Zypries und Schmidt, in deren Ressorts der Gesetzentwurf zurzeit vorbereitet wird. Dahinter steht die Überlegung, daß anonyme Vaterschaftstests gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten verstoßen könnten. Mutter und Kind sollten die Hoheit über ihre Daten behalten. Das Grundgesetz schützt das Recht eines jeden Menschen, zu wissen, was mit den eigenen genetischen Daten geschieht. Daran solle nicht gerüttelt werden. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht gibt es in dieser eindeutigen Ausprägung seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Die Bundesregierung argumentiert weiterhin dahingehend, daß mit solchen Tests völlig intakte Familien zerstört und Menschen erpresst werden könnten.

In rein juristischer Hinsicht ist darauf hinzuweisen, daß Jedermann natürlich das Recht hat, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob er wirklich der Vater ist. Wenn die Mutter einen freiwilligen Vaterschaftstest ablehnt, kann der Mann die Untersuchung bereits nach geltender Rechtslage in einem zivilrechtlichen Verfahren erzwingen. Das ist leider ein sehr aufwendiges Verfahren. In diesem Zusammenhang ist die FDP der Meinung, daß zu überprüfen wäre, wie sich die gerichtliche Klärung einer Vaterschaft beschleunigen ließe. Das könnte ein Lösungsansatz sein.

Sehr geehrter Herr Wenger, bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich Ihnen noch keine abschließende Aussage geben konnte. Ich denke aber, in so einer wichtigen Frage ist es angemessen, nicht vorschnell zu argumentieren. Das spiegelt auch wieder, daß sich die Liberalen mit dem Thema ausführlich auseinandersetzen wollen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie in der Diskussion mit anderen Interessierten diese Haltung der FDP-Bundestagsfraktion sachlich und konstruktiv wiedergeben würden.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Christian Meier
Büro Cornelia Pieper, MdB


Frau Ute Vogt, SPD, ute.vogt@bundestag.de

Sehr geehrter Herr Wenger,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Vaterschaftstests.
Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Ein vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung sowie vom Bundesministeri-um der Justiz derzeit zu erarbeitender Gesetzesentwurf zur Gendiagnostik sieht vor, heimliche - nicht private - Vaterschaftstests zu verbieten.
Grund für diese Initiative ist die Beeinträchtigung des informativen Selbstbestimmungsrechts der betroffenen Frauen durch solche Tests. Männer, die wissen wollen, ob sie tatsächlich der Vater eines Kindes sind, steht nach wie vor die Möglichkeit einer förmlichen Vaterschaftsfest-stellung nach § 1600 BGB zur Verfügung. Bislang ist dies nur dann nicht möglich, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit einem an-deren Mann verheiratet ist und zwischen dem Ehemann und dem Kind eine sozial-familiäre Be-ziehung besteht.
Allerdings wird mit noch ausstehender endgültiger Abstimmung beider Ministerien über die Problematik die Diskussion darüber nicht beendet sein. Anschließend wird sich eine Koalitions-arbeitsgruppe weitergehend mit der Thematik befassen.
Abzuzeichnen scheint sich allerdings schon jetzt, dass Vaterschaftstests ohne Einwilligung der Mutter nicht generell zu legalisieren sind. Dies finde ich richtig.
Offen ist derzeit nur, ob es sich dabei lediglich um eine Ordnungswidrigkeit oder aber eine Straftat handeln soll.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Vogt


Ingrid Arndt-Brauer, MdB SPD, ingrid.arndt-brauer@bundestag.de

Sehr geehrter Herr Wenger,

vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem sich mich um Unterstützung gegen das Vorhaben des Justizministeriums bitten, private Vaterschaftstest zu verbieten.

Der vom BMGS und BMJ derzeit erarbeitete Entwurf zu einem Gendiagnostikgesetz sieht vor, heimliche Vaterschaftstests verbieten. Dabei handelt es sich um solche Test, die ohne Einwilligung der Mutter geschehen. Zurzeit wird der Gesetzentwurf noch innerhalb der Res-sorts abgestimmt. Sobald der abgestimmte Entwurf vorliegt (in den nächsten Wochen) wird sich eine Koalitionsarbeitsgruppe mit der Problematik beschäftigen.

Soweit mir bekannt ist, steht Männern, die wissen wollen, ob sie tatsächlich der Vater eines Kindes sind, grundsätzlich die Möglichkeit einer förmlichen Vaterschaftsfeststellung nach § 1600 d BGB zur Verfügung. Diese ist nur dann nicht möglich, wenn die Mutter zum Zeit-punkt der Geburt des Kindes mit einem anderen Mann verheiratet ist und zwischen Ehemann und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht.

Inwieweit sich bei dem parlamentarischen Beratungsverfahren in der Koalitionsarbeitsgruppe noch Änderungen des Gesetzentwurfes ergeben, lässt sich nicht vorhersagen. Die von Ihnen vorgebrachten Argumente werde ich in den Diskussionsprozess mit einbringen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ingrid Arndt-Brauer, MdB

Meine Antwort:

Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,

vielen Dank, daß Sie bereit sind, meine (unsere) Argumente in den Diskussionsprozess einzubringen.
Bitte berücksichtigen Sie dabei insbesondere, dass niemandem daran gelegen ist oder sein sollte - den zweifelnden "Vätern" insbesondere nicht - dass die Familie oder Partnerschaft übermässig belastet oder gar gefährdet wird. Dies wäre sie aber, wenn der Mann gezwungen ist, seinen Zweifel zu offenbaren, ohne vorher prüfen zu können, ob dieser Zweifel überhaupt berechtigt ist.
Die Geschichten, die mir von betroffenen Vätern telefonisch berichtet werden, offenbaren ein Leid und jahrelanges Zweifeln und Ängste, die kaum vorstellbar sind. Die Wahrheit ist immer besser als eine gut getarnte Lüge!
Zusätzlich zu ihrem jahrelangen Zweifel von den Vätern zu fordern, dass sie die Beziehung durch einen Anfrage nach einem Test stark gefährden würde bedeuten, diese Ängste der Männer zu benutzen, um die etwaige Kindesunterschiebung weiterhin zu ermöglichen.

Eine (verbesserte) Möglichkeit der Väter, die Vaterschaftsfeststellung gerichtlich zu erwirken, ist daher keine Lösung!

Wolfgang Wenger
Dipl. Soz.-päd. (FH)
www.pro-test.net - Das Netzwerk pro Vaterschaftstests
www.majuze.de Männer-und Jungenzentrale in Rosenheim
Fachressort "Vaterschaftstests" beim "Väteraufbruch für Kinder e.V." www.vafk.de
Tel+fax 0700 majuzede (0700 62589333)
Unterschriftenaktion gegen das Verbot privater Vaterschaftstests
www.petitiononline.com/majuze/petition.html


Karin Flothmann, Büro von Krista Sager, Bündnis 90/Die Grünen, karin.flothmann@gruene-fraktion.de

Sehr geehrter Herr Wenger,

haben Sie vielen Dank für Ihr per E-Mail übersandtes Schreiben vom 10.
Oktober 2004.

Bündnis90/Die Grünen sind nicht gegen private Vaterschaftstests, wenn die
Persönlichkeitsrechte aller beteiligten Personen (z.B. die Einwilligung der
Mutter des Kindes; Persönlichkeitsrechte des Kindes) gewahrt werden. Anders
als in Ihrer Mail angesprochen, wird diese Frage nicht von Justizministerin
Zypries bis 2006 gesetzlich geregelt bzw. es ist uns nicht bekannt, dass das
Justizministerium ein "Verbot von privaten Vaterschaftstests" plant. Vielmehr
ist eine gesetzliche Regelung hierzu im Gendiagnostik-Gesetz vorgesehen, dass
derzeit im Gesundheitsministerium erarbeitet wird.

In diesem Gendiagnostikgesetz sollen insbesondere die Voraussetzungen und
Grenzen genetischer Untersuchungen zu medizinischen Zwecken und zu Zwecken
der Lebensplanung, vor und nach Abschluss eines privaten
Versicherungsvertrages, im Arbeitsleben, zu Zwecken wissenschaftlicher
Forschung und eben auch zur Klärung der Abstammung geregelt werden.

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes sollen genetische Untersuchungen zur
Klärung der Abstammung eines Kindes nur zulässig sein, wenn beide
Elternteile, also die Mutter und der an seiner Vaterschaft zweifelnde Mann,
und für das Kind die Inhaber des Sorgerechts ihre Einwilligung erklärt haben.
D.h. der "heimliche Vaterschaftstest" soll verboten sein, der "private
Vaterschaftstest" kann weiterhin vorgenommen werden, wenn die Mutter
einverstanden ist.

Rechtlicher Anknüpfungspunkt für dies Einwilligungserfordernis ist das vom
Bundesverfassungsgericht entwickelte "Recht auf informationelle
Selbstbestimmung" der Betroffenen, also deren Befugnis, grundsätzlich selbst
über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen.
Es geht um die Grenzen des Umgangs mit personenbezogenen Daten. Der Mann, der
aus dem zweifelsohne berechtigten und nachvollziehbaren Wunsch, seine
Vaterschaft zu klären, eine genetische Abstammungsuntersuchung heimlich in
Auftrag gibt, greift in das Selbstbestimmungsrecht von Mutter und Kind ein.
Die Abwägung der widerstreitenden Interessen sollte unserer Ansicht nach
dahingehend vorgenommen werden, dass der Mann nicht berechtigt ist, diese
Klärung "heimlich" vorzunehmen. Die Rechtsprechung - so die
Oberlandesgerichte Jena und Celle - tendiert in dieselbe Richtung, wenn sie
in zivilrechtlichen Verfahren über die Anfechtung der Vaterschaft die
heimliche Erholung eines Abstammungsgutachtens als rechtswidrig ansehen.

Eine ausdrückliche Regelung gibt es bisher nicht. Mit der geplanten
Verbotsregelung des "heimlichen Vaterschaftstests" mit Sanktionsmöglichkeit
wollen wir Rechtssicherheit herstellen.

Das berechtigte Interesse des Mannes, zu erfahren, ob er tatsächlich der
Vater des ihm rechtlich zugeordneten Kindes ist, wird durch ein solches
Verbot nicht unzumutbar eingeschränkt. Er kann die Mutter bitten, der
Einholung eines Gentests zuzustimmen. Wenn sie die Zustimmung verweigert,
kann er ein gerichtliches Anfechtungsverfahren einleiten. In einem solchen
Verfahren ist die Abstammungsuntersuchung erzwingbar, das heißt sie wird auch
ohne Zustimmung durchgeführt (§ 372a der Zivilprozessordnung).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Karin Flothmann


Rainer Eppelmann, CDU, rainer.eppelmann@bundestag.de

Sehr geehrter Herr Wenger,

ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 16.10.2004, in der Sie uns um
Unterstützung gegen das für das Jahr 2006 geplante Verbot von privaten
Vaterschaftstests baten.

Im Namen von Herrn Eppelmann möchte ich Ihnen hierzu mitteilen, dass das
federführende Justizministerium bislang noch keinen entsprechenden
Gesetzentwurf vorgelegt hat. Daher möchte ich Sie um Verständnis
bitten, dass wir zu diesem Thema erst Stellung nehmen können, wenn
zumindest ein Referentenentwurf vorliegt. Erst beim Vorliegen eines
solchen Entwurfes werden die konkreten Einzelheiten des geplanten
Gesetzes bekannt werden, und ebenso nur ab diesem Zeitpunkt können die
zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages in die
Gesetzesberatungen mit einbezogen werden. Ich gehe aber davon aus, dass
in dieser Angelegenheit die Interessen der Väter aufgrund der erwarteten
öffentlichen Diskussion hinreichend berücksichtigt werden.



Joachim Stüncker, SPD, joachim.stuenker@bundestag.de

Heimliche Vaterschaftstests

Sehr geehrter Herr Wenger,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 10. Oktober 2004. Ihr Schreiben bezieht sich auf das sogenannte Gendiagnostikgesetz, das federführend durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, somit im Ressort von Frau Ministerin Ulla Schmidt entworfen wurde. Dieses Ministerium ist auch weiterhin federführend. Trotzdem sind wir über den Rechtsausschuß mitberatend tätig, auch was die von Ihnen angesprochenen Vaterschaftstest betrifft.

Entsprechend der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2002 will die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode den Entwurf des Gendiagnostikgesetzes auch verabschieden. In diesem Entwurf sollen insbesondere die Voraussetzungen und Grenzen genetischer Untersuchungen zu medizinischen Zwecken und zu Zwecken der Lebensplanung, vor und nach Abschluss eines privaten Versicherungsvertrages, im Arbeitsleben, zu Zwecken wissenschaftlicher Forschung und eben auch zur Klärung der Abstammung geregelt werden. Diese Spannbreite verdeutlicht, wie weit die moderne Gentechnik bereits unser Leben beeinflussen kann.

Der Gesetzgeber ist hier gefordert, die verfassungsmäßig garantierten Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen. Daher sollen z.B. genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung eines Kindes nur zulässig sein, wenn beide Eltern, also die Mutter und der an seiner Vaterschaft zweifelnde Mann, und für das Kind die Inhaber des Sorgerechts ihre Einwilligung erklärt haben.

Rechtlicher Anknüpfungspunkt für das Einwilligungserfordernis ist das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" der Betroffenen, also deren Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es geht um die Grenzen des Umgangs mit personenbezogenen Daten. Der Mann, der aus dem zweifelsohne berechtigten und nachvollziehbaren Wunsch, seine Vaterschaft zu klären, eine genetische Abstammungsuntersuchung heimlich in Auftrag gibt, greift in das Selbstbestimmungsrecht von Mutter und Kind ein. Die Abwägung der widerstreitenden Interessen sollte unserer Ansicht nach dahingehend vorgenommen werden, dass der Mann nicht berechtigt ist, diese Klärung "heimlich" vorzunehmen. Die Rechtsprechung - so die Oberlandesgerichte Thüringen und Celle - tendiert in dieselbe Richtung, wenn sie in zivilrechtlichen Verfahren über die Anfechtung der Vaterschaft die heimliche Erholung eines Abstammungsgutachtens als rechtswidrig ansehen. Wir wollen also nicht wie Sie sagen private Gutachten verbieten, sondern solche Tests, die heimlich, ohne Wissen der anderen Betroffenen durchgeführt werden.

Eine ausdrückliche Regelung gibt es bislang noch nicht. Mit der geplanten Verbotsregelung mit Sanktionsmöglichkeit wollen wir Rechtssicherheit herstellen.

Das berechtigte Interesse des Mannes, zu erfahren, ob er tatsächlich der Vater des ihm rechtlich zugeordneten Kindes ist, wird durch ein solches Verbot auch nicht unzumutbar eingeschränkt. Er kann die Mutter bitten, der Einholung eines Gentests zuzustimmen. Wenn sie die Zustimmung verweigert, kann er ein gerichtliches Anfechtungsverfahren einleiten. In einem solchen Verfahren ist die Abstammungsuntersuchung erzwingbar, das heißt sie wird auch ohne Zustimmung durchgeführt (§ 372a der Zivilprozessordnung).

Bei dieser Vorgehensweise wird einerseits der Vertrauensbruch vermieden, der darin besteht, dass der Vater seine Zweifel nicht offen formuliert, sondern sich "hinter dem Rücken" von Mutter und Kind Proben beschafft und den Test durchführen lässt. Andererseits kennen wir auch Fälle, in denen Männer mit dem "heimlich" beschafften Nachweis ihrer Nichtvaterschaft viel schlechter zurechtgekommen sind als mit ihrer Unsicherheit zuvor oder einer gerichtlichen Klärung. Insofern soll das vorgenannte Einwilligungserfordernis auch die Beteiligten zum Nachdenken anhalten, ob sie wirklich mit den möglichen Konsequenzen eines Vaterschaftstests leben können und wollen. Wenn sie sich für die Durchführung des Tests entscheiden, sollen sie offen vorgehen und vorher die Einwilligung der betroffenen Personen einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Stüncker


Petra Pau, PDS, petra.pau@bundestag.de

leider ist die PDS in dieser Legislaturperiode nur mit zwei Abgeordneten im Bundestag vertreten. Meine Kollegin Gesine Lötzsch und ich müssen unsere Arbeit daher auf spezielle Themenfelder konzentrieren und so habe ich mich mit dem von Ihnen angesprochenen Thema noch nicht im Detail beschäftigt. Außerdem haben wir als fraktionslose Abgeordnete nur begrenzte Möglichkeiten und nicht das Recht, Anträge zu stellen oder Gesetze im Bundestag einzubringen.

Auf den ersten Blick scheinen mir Ihre Einwände gegen das von Frau Zypries geplante Gesetz vernünftig und gerechtfertigt. Sollte das Thema im Bundestag auf die Tagesordnung kommen, werde ich mich allerdings noch ausführlicher mit Experten über den Gesetzentwurf beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau


Fritz Schösser, SPD, fritz.schoesser@bundestag.de


Sehr geehrter Herr Wenger,

Ihr Schreiben zum Gendiagnostikgesetz an Holger Ortel wurde mir als Ihr Wahl-kreisabgeordneter übertragen; gerne nehme ich dazu Stellung.

Ihre Kritik bezieht sich auf das Verbot der anonymen Vaterschaftstests, wie es im Entwurf des Gendiagnostikgesetzes verankert werden soll. Nach Aussage von Fachpolitikern der Fraktion sollen in diesem Entwurf die Voraussetzun-gen und Grenzen genetischer Untersuchungen u.a. zu medizinischen Zwecken und zu Zwecken der Lebensplanung und auch zur Klärung der Abstammung geregelt werden. Genetische Diagnoseverfahren werden in einen klaren rechtlichen Rahmen eingebettet, um die verfassungsmäßig garantierten Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen. Dem-gemäß sollen z.B. genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung eines Kindes nur zulässig sein, wenn beide Eltern, also die Mutter und der an seiner Vaterschaft zweifeln-de Mann, und für das Kind die Inhaber des Sorgerechts ihre Einwilligung erklärt haben. Die Selbstbestimmungsrechte aller Betroffenen – Vater, Mutter und Kind – sollen berücksich-tigt werden. Wenn ein Mann an seiner Vaterschaft zweifelt, so verstellt ihm das geplante Gesetz, jedoch entgegen Ihrer Vermutung nicht die Möglichkeit eines Vaterschaftstests. Es ist nur so, dass er die Klärung seines Zweifels nicht mehr „heimlich“ – also ohne das Wissen der anderen Betroffenen - vornehmen kann. Der Mann, der an seiner Vaterschaft zweifelt, kann in Zukunft die Mutter bitten, der Einholung eines Gentests zuzustimmen. Aber auch wenn die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert, eröffnet sich für den Mann ein rechtlicher Weg im Rahmen eines gerichtliches Anfechtungsverfahrens die Abstammungsuntersuchung zu erzwingen, das heißt sie wird auch ohne Zustimmung durchgeführt. Meines Erachtens ist dies eine ausreichende und vernünftige Regelung. Es geht also insge-samt nicht um ein Verbot des Vaterschaftstests, sondern um die Schaffung von Rechtssi-cherheit für alle Betroffenen. Diese Argumentation leuchtet mir ein, da es eine ausdrückliche Regelung bislang noch nicht gibt.

Mit freundlichen Grüßen Fritz Schösser, MdB


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