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Maria Michalk, CDU, maria.michalk@bundestag.de
Sehr geehrter Herr Wenger,
vielen Dank für Ihren Brief vom 18. Oktober 2004
bezüglich des geplanten Verbotes von privaten Vaterschaftstests.
Bisher wurde die Sache in der Arbeitsgruppe Recht
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beraten. Die Kollegen haben mehrfach
Diskussionen geführt. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Unterschriftensammlung
der Ministerin zugeleitet wird. Das ist wichtig. Denn sollte sie
sich mit ihrem Vorhaben durchsetzen, dann müssten die Voraussetzungen
für eine Vaterschaftsklage erleichtert werden.
Ihre Meinungsäußerung werde ich unserer
Arbeitsgruppe Familie zur Berücksichtigung zuleiten.
Herzliche Grüße
Maria Michalk
Wolfgang Zeitlmann, CSU, wolfgang.zeitlmann@bundestag.de
Sehr geehrter Herr Wenger,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. 10. 2004 an unseren
Landesgruppenvorsitzen-den Michael Glos MdB. Das von Ihnen angesprochene
Thema aus dem Bereich der Rechtspolitik fällt in die Zuständigkeit
des Arbeitskreises I der CSU-Landesgruppe, dessen Vorsitzender ich
bin. Herr Glos hat mich daher gebeten, Ihr Schreiben zu be-antworten.
Das Vorhaben von Frau Justizministerin Zypries, private
Vaterschaftstests zu verbie-ten oder zumindest nur dann zu erlauben,
wenn die Mutter des Kindes zustimmt, stößt auch bei uns
auf großes Unverständnis. Nachdem es zwischenzeitlich
etwas ruhiger um dieses Vorhaben geworden war, hatten wir gehofft,
dass auch die Bundesregierung inzwischen eingesehen hat, dass mit
diesem Vorhaben weder den Eltern noch den Kindern ein Gefallen getan
wird. Leider hat Frau Zypries gerade in diesen Tagen er-neut bestätigt,
dass sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen will.
Ergänzend zu den in Ihrer Nachricht angeführten
Argumenten möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Frage,
wer der Vater ist, nicht nur für die Väter, sondern gerade
auch für die Kinder von großem Interesse ist. Die Frage,
ob bzw. wann man den Kin-dern im Einzelfall mitteilt, wer der richtige
Vater ist, ist dabei eine ganz andere Frage. Jedenfalls hat nach
unserer Auffassung jeder Mensch einen Anspruch darauf zu erfah-ren,
wo seine Wurzeln liegen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Wolfgang Zeitlmann MdB
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de
Sehr geehrter Herr Wenger,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Oktober
2004, in der sie mich auf
mögliche Probleme mit dem geplanten Verbot so genannter anonymer
Vaterschaftstests im Rahmen des von der Bundesregierung beabsichtigten
Gendiagnostikgesetzes aufmerksam machen.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die
derzeitige
Möglichkeit, ohne Wissen und Einverständnis der Mutter
einen
Vaterschaftstest durchführen zu lassen, abgeschafft werden.
Die privaten
Vaterschaftstests sollen danach nur bei einer vorliegenden Einwilligung
des Kindes, gegebenenfalls durch einen gesetzlichen Vertreter, und
des
anderen Elternteils durchgeführt werden dürfen. Die Bewertung
eines
Verstoßes gegen das Gesetz als Straftat oder Ordnungswidrigkeit
ist
dabei wohl noch unklar.
Bei Betrachtung der mir vorliegenden Faktenlage scheint
es gute Gründe
für ein Festhalten an der gegenwärtigen Praxis zu geben.
In gleicher
Weise erscheinen auch die von der Bundesregierung vorgebrachten
Argumente als vernünftig. Die Vorstellungen von beiden Seiten
müssen
sehr sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Mein persönlicher
Meinungsbildungsprozess zu dieser schwierigen Fragestellung ist
noch
nicht abgeschlossen, weshalb ich zu der von Ihnen durchgeführten
Unterschriftenaktion auch nicht abschließend Stellung beziehen
kann.
Ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Kollegin
meiner Fraktion, Frau
Ulrike Flach, weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Angelika Graf, SPD, angelika.graf@bundestag.de
Sehr geehrter Herr Wenger,
ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 18. September 2004, in
der Sie sich gegen das geplante Verbot heimlicher Vaterschaftstests
einsetzen und bitte die späte Beantwortung Ihres Anliegens
auf Grund von Umstrukturierungen in meinem Büro zu entschuldigen.
Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich bin eine Befürworterin des
Planes von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, heimliche Vaterschaftstests
zu verbieten. Die Gründe möchte ich Ihnen im Folgenden
darlegen.
Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass ausschließlich
heimliche Vaterschaftstests verboten werden sollen und nicht - so
wie das oft in den Medien erscheint - private Vaterschaftstests
an sich. Auch nach der geplanten Neuregelung werden Vater und Mutter
einvernehmlich einen privaten Test über die Vaterschaft durchführen
lassen können.
Der einvernehmliche Vaterschaftstest hat gegenüber dem heimlichen
Vaterschaftstest den Vorteil, dass mit offenen Karten gespielt und
der bereits bestehende Konflikt in der Familie ehrlich und einvernehmlich
gelöst wird. Dies sollte die Politik meines Erachtens unterstützen.
Wenn die Politik dagegen den heimlichen Vaterschaftstest unterstützt,
fördert sie das Misstrauen und das Ausschweigen statt des Lösens
von vorhandenen Konflikten. Sie werden jetzt vielleicht einwenden,
dass der einvernehmliche Vaterschaftstest in vielen Fällen
an der Zustimmung eines Partners scheitert - das ist richtig und
hier besteht Handlungsbedarf seitens der Politik. Ich setzte mich
daher dafür ein, dass bei einer Verweigerung des Vaterschaftstests
z.B. durch die Mutter, die Möglichkeit einer Klage erleichtert
wird - dieses Anliegen unterstützt auch Frau Zypries. Eine
Erleichterung ist notwendig, denn die jetzigen Hürden für
zweifelnde Väter sind zu hoch und Väter haben selbstverständlich
ein Anrecht auf die Sicherheit über eine eventuelle Vaterschaft.
Genauso wie heimliche Vaterschaftstests will die Justizministerin
jede andere heimliche Entnahme von Genmaterial - im Rahmen des so
genannten Gendiagnostikgesetzes verbieten. Es geht dabei um eine
Grundsatzentscheidung, ob das Erbgut eines Menschen ohne dessen
Wissen untersucht werden darf oder nicht. Also ob z.B. eine Versicherung
oder ein potenzieller Arbeitgeber heimlich die gesundheitliche Perspektive
eines Menschen prüfen und ggf. gegen ihn verwenden darf. In
diesen Rahmen gehört auch das Verbot der heimlichen Vaterschaftstests,
weil ohne Einwilligung des Betroffenen sein oder ihr Genmaterial
untersucht wird selbst wenn gerade beim Vaterschaftstest eine Feststellung
von z.B. Gesundheitsbild der getesteten Person (noch) nicht möglich
ist und der Missbrauch, z.B. als Datenhandel mit Versicherungen,
demzufolge ebenfalls (noch) nicht möglich ist. Das Prinzip
der Selbstbestimmung über den eigenen Körper darf laut
Bundesgerichtshof grundsätzlich nicht verletzt werden. Daran
muss sich die Politik orientieren.
Die Befürworter heimlicher Vaterschaftstests verweisen häufig
darauf, dass durch einen heimlichen Vaterschaftstest angeblich ein
Konflikt vermieden werden könne und man die Familien nicht
zum Prozessieren zwingen dürfe, da dies den Familienfrieden
zerstören würde. Dazu möchte ich Ihnen mitteilen,
dass die Politik kein Interesse daran hat, den Familienfrieden durch
einen Gerichtsprozess zu stören. Aber nicht das Gerichtsverfahren
zerstört den Familienfrieden, der gestörte Familienfrieden
findet vielmehr im Verfahren seinen Ausdruck - oder in einem heimlichen
Vaterschaftstest, der auf Misstrauen und mangelnder Kommunikation
basiert.
Durch die Fortschritte im Bereich der Entwicklung von Vaterschaftstests
und entsprechende Werbekampagnen, werden heimliche Vaterschaftstests
immer häufiger. Die Anbieter dieser Tests scheren sich dabei
nicht um den Familienfrieden sondern haben ein Interesse an Misstrauen,
denn das fördert ihren Umsatz. Ich bin der Meinung, dass die
Politik hier eingreifen muss, denn diese Kampagnen sind ein Angriff
auf das bestehende Vertrauen in Familien.
In diesem Zusammenhang sei der Hinweis darauf erlaubt, dass die
humatrix AG, die das Netzwerk pro Vaterschaftstests ("pro-test")
unterstützt, sicherlich weniger den Familienfrieden oder Väterrechte
als vielmehr die eigenen wirtschaftlichen Ziele - als Anbieter von
privaten Vaterschaftstests - im Auge hat.
Abschließend bleibt festzustellen, dass das bisherige Recht
es Niemandem verbietet, Genmaterial von Menschen zu sammeln und
auszuwerten. Auch die misstrauische Schwiegermutter kann derzeit
einen heimlichen Test über die Enkel machen und sich damit
z.B. in die Beziehung von Sohn und Schwiegertochter einmischen -
genauso wie Freunde und Bekannte.
Die bisherige Möglichkeit zu heimlichen Vaterschaftstests ist
meines Erachtens ein massiver Eingriff in die Selbstbestimmung,
fordert zu Misstrauen geradezu auf und hat mit dem Kindeswohl -
wie von Befürwortern häufig behauptet wird - wenig zu
tun.
Ich unterstütze Ihren Einsatz für Väterrechte, aber
Väterrechte brauchen meiner Meinung nach keine Heimlichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf
Andreas Schmidt, CDU Mülheim, andreas.schmidt@bundestag.de
Sehr geehrter Herr Wenger,
ich danke Ihnen für Ihre e-mail vom 18.09.2004,
in der Sie mich um eine
Stellungnahme zu dem geplanten Gesetz über ein Verbot anonymer
Vaterschaftstests (Gendiagnostikgesetz) bitten.
Ihre Argumente, die gegen ein Verbot privater Tests
oder für die
Zulassung privat eingholter Abstammungsgutachten in
Vaterschaftsanfechtungsprozessen sprechen, sind nachvollziehbar
und
durchaus bedenkenswert. Auch gibt es Rechtsprechung, wenn auch keine
höchstrichterliche, die Ihrem Standpunkt beipflichtet.
Allerdings befinden wir uns hier in einer rechtlichen
Grauzone, in der
es die Rechte des Mannes auf Kenntnis seiner Vaterschaft wohl überlegt
abzuwägen gilt gegen das sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht
des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz herleitende Recht
des
Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Wie Sie sicherlich
wissen,
wird in anderen Gerichtsentscheidungen wiederum das Recht des Kindes
als
das höherwertige Gut angesehen.
Es fällt mir zugegebenermaßen schwer, hier
eindeutig Stellung zu
beziehen, da letztlich jeder Einzelfall gesondert und aus der jeweiligen
Situation heraus vielleicht anders beurteilt werden muß.
Allerdings sollte nach meiner persönlichen Meinung,
unter
Berücksichtigung der mitunter gravierenden Folgen, die ein
geheim
eingeholtes Abstammungsgutachten insbesondere für das Wohl
des Kindes
hat, die Frage der Abstammungsklärung nicht dem rein privaten
Bereich
überlassen, sondern einer gewissen rechtlichen, d.h. staatlichen
Kontrolle unterliegen. Den Rechten der betroffenen Väter oder
Männer
könnte insofern, auch bei einem Verbot privater Vaterschaftstests,
verstärkt dadurch Rechnung getragen werden, daß man die
rechtlichen
Hürden für eine Anfechtungsklage heruntersetzt. Hier wäre
insbesondere
zu denken an die Frage der Beibringungspflicht von konkreten
Anhaltspunkten für das Bestehen einer anderweitigen Vaterschaft
oder
auch an einen verzögerten Beginn des Laufs von Anfechtungsfristen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt, MdB
Dr. Martin Mayer, CSU, martin.mayer@bundestag.de
*Einführung des Gendiagnostikgesetzes
Ihre E-Mail vom 26.09.2004*
Sehr geehrter Herr Wenger,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. September
2004, in der Sie sich
gegen ein Verbot von privaten Vaterschaftstests aussprechen.
Nach den mir vorliegenden Informationen handelt es
sich bei diesem
Verbot derzeit um eine bloße Ankündigung seitens der
Bundesregierung.
Geplant ist danach eine Regelung im Rahmen eines Gendiagnostikgesetzes.
Falls die Bundesregierung tatsächlich einen Gesetzesentwurf
vorlegen
sollte, werden wir diesen genau prüfen.
Ihnen rate ich, sich mit Ihrem Vorbringen direkt an
die Bundesregierung
zu wenden. Je früher Sie Ihre Bedenken vorbringen, desto eher
werden sie
im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Mayer, MdB
Frau Gisela Piltz, FDP, gisela.piltz@bundestag.de
Sehr geehrter Herr Wenger,
vielen Dank für Ihre Email vom 03. Oktober 2004
zum Verbot privater Vaterschaftstests.
Die Frage eines Verbots anonymer Vaterschaftstests
wird auch in der FDP kontrovers diskutiert. Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries hat bisher lediglich angekündigt, anonyme
Vaterschaftstests gesetzlich verbieten zu lassen. Ein entsprechendes
Gesetz wird derzeit vorbereitet. Mit dem Gesetz sollen bis Ende
des Jahres 2006 bestehende Rechtsunsicherheiten im Bereich der Vaterschaftstests
beseitigt werden. Dahinter steht die Überlegung, dass anonyme
Vaterschaftstests gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht
der Beteiligten verstoßen. Mutter und Kind müssten die
Hoheit über ihre Daten behalten. Das Grundgesetz schütze
das Recht eines jeden Menschen, zu wissen, was mit den eigenen genetischen
Daten geschieht. Daran dürfe nicht gerüttelt werden. Das
informationelle Selbstbestimmungsrecht gebe es in dieser eindeutigen
Ausprägung seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts
Ende 1983. Außerdem bestehe die Gefahr, dass mit solchen Tests
völlig intakte Familien zerstört und Menschen erpresst
würden.
Die rechtliche Situation ist derzeit so ausgestaltet,
dass Jedermann natürlich das Recht hat, sich Klarheit darüber
zu verschaffen, ob er wirklich der Vater ist. Wenn die Mutter einen
freiwilligen Vaterschaftstest ablehnt, kann der Mann die Untersuchung
bereits nach geltender Rechtslage in einem zivilrechtlichen Verfahren
erzwingen. Das ist ein sehr aufwändiges Verfahren. Vor diesem
Hintergrund ist es zu begrüßen, wenn die Bundesregierung
eine Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens zur Klärung
der Vaterschaft anstreben sollte.
Ein Gesetzentwurf ist von der Bundesregierung bisher
nur angekündigt aber noch nicht vorgelegt worden. Aus diesem
Grunde hat die FDP-Bundestagsfraktion noch keinen abschließenden
Beschluss zu dem Gesetzentwurf gefasst. Ich kann Ihnen aber versichern,
dass nach Vorlage des Gesetzentwurfs die FDP-Bundestagsfraktion
hierzu Stellung nehmen und eine abschließende Bewertung des
Entwurfs vornehmen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz, MdB
--------
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: xxxx
Telefax: xxxx
www.Gisela-Piltz.de
Sehr geehrte Frau Piltz!
Ich habe Ihre Antwort zu pro-test an Herrn Wenger
gelesen und frage mich, welche intakte Familie Sie meinen, die durch
einen Vaterschaftstest gestört werden könnte.
Fakt ist doch, sollte in der "intakten"
Familie die Ehefrau einen geschlechtlichen außerehelichen
Kontakt gehabt haben und wurde dadurch schwanger, ist die Familie
nicht mehr "intakt"!
Hat der Ehemann außerehelich ein Kind gezeugt,
wird die Frau auf Grund von Unterhaltsvorderungen auf jeden Fall
davon erfahren.
Mit welchem Recht ist hier also die Frau eher zu
schützen als der Mann?
Die Rechte des Kindes wären durch dieses Verbot
auch völlig eingeschränkt!
Eventuell wird es nie erfahren, wer der leibliche
Vater ist und kann somit auch nie seine wahren Wurzeln erfahren.
Gerade dann stelle ich mir das schwierig vor, wenn sich das Kind
nicht äußerlich, charakterlich oder persönlich mit
dem Vater identifizieren kann.
Nehmen wir nun einmal das Beispiel, dass der Mann
außerehelich ein Kind gezeugt hat. In seiner "intakten"
Familie ist er auch schon Vater. Jetzt kommen die Unterhaltsforderungen
der Mutter.
Was ist, wenn der Mann diesen geschlechtlichen Kontakt
bestreitet, es aber ohne Vaterschaftstest nicht beweisen kann?
Bis er endlich durch ein Gericht die Genehmigung
dazu bekommen hat, ist seine "intakte" Familie zerstöhrt.
Selbst wenn das Gegenteil bewiesen wird, bleibt ein fader Beigeschmack!
Ich als Mutter bin für diese Vaterschaftstest!
Denn das Kind und auch der Vater haben ein Recht auf die Gewissheit,
ob sie miteinander verwand sind.
Einmal ganz abgesehen von den Verpflichtungen die
der "Vater" dann hätte aber definitiv keine Rechte!
Mit freundlichen Grüßen,
Ellen Söhring
Pressesprecherin der Zweitfraueninitiative des VafK
Sehr geehrte Frau Söhring,
vielen Dank für Ihre Email vom 6. November 2004
zum Thema Vaterschaftstests und intakte Familien.
Sie sprechen gleich zu Beginn Ihrer Email die Formulierung
der intakten Familien an, die ich in meiner Email an
Herrn Wenger vom 20. Oktober verwandt habe. Allerdings beruht die
Formulierung der intakten Familien auf die Äußerung
der Bundesjustizministerin, als sie den Gesetzentwurf zum Verbot
von Vaterschaftstests angekündigt hat. Damit habe ich in meiner
Email die Zielsetzung des Gesetzentwurfs vorangestellt (im Konjunktiv),
um die Position der Justizministerin, die ich so nicht teile, deutlich
zu machen.
Im übrigen habe ich in meiner Email an Herrn
Wenger klar gemacht, dass ich es begrüße, wenn im Rahmen
einer gesetzlichen Reform eine Beschleunigung des gerichtlichen
Verfahrens zur Klärung der Vaterschaft angestrebt wird.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf bisher
nur angekündigt, aber noch nicht vorgelegt. Eine abschließende
Bewertung ist aus diesem Grunde nicht möglich. Die FDP-Bundestagsfraktion
wird nach der Vorlage des Entwurfs durch die Bundesjustizministerin
einen Beschluss fassen und dementsprechend parlamentarisch reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz, MdB
Frau Cornelia Pieper, FDP, cornelia.pieper@
bundestag.de
Sehr geehrter Herr Wenger,
haben Sie vielen Dank für Ihre Email vom 18.
September. Cornelia Pieper hat Ihr Schreiben erhalten und mich nun
gebeten, Ihnen zu antworten.
Das Thema anonymer Vaterschaftstest wird auch in der
FDP-Bundestagsfraktion intensiv diskutiert. Eine abschließende
Meinung haben sich die Abgeordneten noch nicht gebildet. Die Fraktion
wird aber auf die Angelegenheit zurückkommen, sobald der angekündigte
Gesetzentwurf vorliegt.
Ziel des geplanten Gesetzes soll es in erster Linie
sein, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. So argumentieren zumindest
die Bundesministerinnen Zypries und Schmidt, in deren Ressorts der
Gesetzentwurf zurzeit vorbereitet wird. Dahinter steht die Überlegung,
daß anonyme Vaterschaftstests gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht
der Beteiligten verstoßen könnten. Mutter und Kind sollten
die Hoheit über ihre Daten behalten. Das Grundgesetz schützt
das Recht eines jeden Menschen, zu wissen, was mit den eigenen genetischen
Daten geschieht. Daran solle nicht gerüttelt werden. Das informationelle
Selbstbestimmungsrecht gibt es in dieser eindeutigen Ausprägung
seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts
von 1983. Die Bundesregierung argumentiert weiterhin dahingehend,
daß mit solchen Tests völlig intakte Familien zerstört
und Menschen erpresst werden könnten.
In rein juristischer Hinsicht ist darauf hinzuweisen,
daß Jedermann natürlich das Recht hat, sich Klarheit
darüber zu verschaffen, ob er wirklich der Vater ist. Wenn
die Mutter einen freiwilligen Vaterschaftstest ablehnt, kann der
Mann die Untersuchung bereits nach geltender Rechtslage in einem
zivilrechtlichen Verfahren erzwingen. Das ist leider ein sehr aufwendiges
Verfahren. In diesem Zusammenhang ist die FDP der Meinung, daß
zu überprüfen wäre, wie sich die gerichtliche Klärung
einer Vaterschaft beschleunigen ließe. Das könnte ein
Lösungsansatz sein.
Sehr geehrter Herr Wenger, bitte haben Sie Verständnis
dafür, daß ich Ihnen noch keine abschließende Aussage
geben konnte. Ich denke aber, in so einer wichtigen Frage ist es
angemessen, nicht vorschnell zu argumentieren. Das spiegelt auch
wieder, daß sich die Liberalen mit dem Thema ausführlich
auseinandersetzen wollen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie
in der Diskussion mit anderen Interessierten diese Haltung der FDP-Bundestagsfraktion
sachlich und konstruktiv wiedergeben würden.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Christian Meier
Büro Cornelia Pieper, MdB
Frau Ute Vogt, SPD, ute.vogt@bundestag.de
Sehr geehrter Herr Wenger,
vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Vaterschaftstests.
Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Ein vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
sowie vom Bundesministeri-um der Justiz derzeit zu erarbeitender
Gesetzesentwurf zur Gendiagnostik sieht vor, heimliche - nicht private
- Vaterschaftstests zu verbieten.
Grund für diese Initiative ist die Beeinträchtigung des
informativen Selbstbestimmungsrechts der betroffenen Frauen durch
solche Tests. Männer, die wissen wollen, ob sie tatsächlich
der Vater eines Kindes sind, steht nach wie vor die Möglichkeit
einer förmlichen Vaterschaftsfest-stellung nach § 1600
BGB zur Verfügung. Bislang ist dies nur dann nicht möglich,
wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Wenn die Mutter zum Zeitpunkt
der Geburt des Kindes mit einem an-deren Mann verheiratet ist und
zwischen dem Ehemann und dem Kind eine sozial-familiäre Be-ziehung
besteht.
Allerdings wird mit noch ausstehender endgültiger Abstimmung
beider Ministerien über die Problematik die Diskussion darüber
nicht beendet sein. Anschließend wird sich eine Koalitions-arbeitsgruppe
weitergehend mit der Thematik befassen.
Abzuzeichnen scheint sich allerdings schon jetzt, dass Vaterschaftstests
ohne Einwilligung der Mutter nicht generell zu legalisieren sind.
Dies finde ich richtig.
Offen ist derzeit nur, ob es sich dabei lediglich um eine Ordnungswidrigkeit
oder aber eine Straftat handeln soll.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Vogt
Ingrid Arndt-Brauer, MdB SPD, ingrid.arndt-brauer@bundestag.de
Sehr geehrter Herr Wenger,
vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem sich mich
um Unterstützung gegen das Vorhaben des Justizministeriums
bitten, private Vaterschaftstest zu verbieten.
Der vom BMGS und BMJ derzeit erarbeitete Entwurf zu
einem Gendiagnostikgesetz sieht vor, heimliche Vaterschaftstests
verbieten. Dabei handelt es sich um solche Test, die ohne Einwilligung
der Mutter geschehen. Zurzeit wird der Gesetzentwurf noch innerhalb
der Res-sorts abgestimmt. Sobald der abgestimmte Entwurf vorliegt
(in den nächsten Wochen) wird sich eine Koalitionsarbeitsgruppe
mit der Problematik beschäftigen.
Soweit mir bekannt ist, steht Männern, die wissen
wollen, ob sie tatsächlich der Vater eines Kindes sind, grundsätzlich
die Möglichkeit einer förmlichen Vaterschaftsfeststellung
nach § 1600 d BGB zur Verfügung. Diese ist nur dann nicht
möglich, wenn die Mutter zum Zeit-punkt der Geburt des Kindes
mit einem anderen Mann verheiratet ist und zwischen Ehemann und
dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht.
Inwieweit sich bei dem parlamentarischen Beratungsverfahren
in der Koalitionsarbeitsgruppe noch Änderungen des Gesetzentwurfes
ergeben, lässt sich nicht vorhersagen. Die von Ihnen vorgebrachten
Argumente werde ich in den Diskussionsprozess mit einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ingrid Arndt-Brauer, MdB
Meine Antwort:
Sehr geehrte Frau Arndt-Brauer,
vielen Dank, daß Sie bereit sind, meine (unsere)
Argumente in den Diskussionsprozess einzubringen.
Bitte berücksichtigen Sie dabei insbesondere, dass niemandem
daran gelegen ist oder sein sollte - den zweifelnden "Vätern"
insbesondere nicht - dass die Familie oder Partnerschaft übermässig
belastet oder gar gefährdet wird. Dies wäre sie aber,
wenn der Mann gezwungen ist, seinen Zweifel zu offenbaren, ohne
vorher prüfen zu können, ob dieser Zweifel überhaupt
berechtigt ist.
Die Geschichten, die mir von betroffenen Vätern telefonisch
berichtet werden, offenbaren ein Leid und jahrelanges Zweifeln und
Ängste, die kaum vorstellbar sind. Die Wahrheit ist immer besser
als eine gut getarnte Lüge!
Zusätzlich zu ihrem jahrelangen Zweifel von den Vätern
zu fordern, dass sie die Beziehung durch einen Anfrage nach einem
Test stark gefährden würde bedeuten, diese Ängste
der Männer zu benutzen, um die etwaige Kindesunterschiebung
weiterhin zu ermöglichen.
Eine (verbesserte) Möglichkeit der Väter,
die Vaterschaftsfeststellung gerichtlich zu erwirken, ist daher
keine Lösung!
Wolfgang Wenger
Dipl. Soz.-päd. (FH)
www.pro-test.net - Das Netzwerk pro Vaterschaftstests
www.majuze.de Männer-und Jungenzentrale in Rosenheim
Fachressort "Vaterschaftstests" beim "Väteraufbruch
für Kinder e.V." www.vafk.de
Tel+fax 0700 majuzede (0700 62589333)
Unterschriftenaktion gegen das Verbot privater Vaterschaftstests
www.petitiononline.com/majuze/petition.html
Karin Flothmann, Büro von Krista Sager, Bündnis
90/Die Grünen, karin.flothmann@gruene-fraktion.de
Sehr geehrter Herr Wenger,
haben Sie vielen Dank für Ihr per E-Mail übersandtes
Schreiben vom 10.
Oktober 2004.
Bündnis90/Die Grünen sind nicht gegen private
Vaterschaftstests, wenn die
Persönlichkeitsrechte aller beteiligten Personen (z.B. die
Einwilligung der
Mutter des Kindes; Persönlichkeitsrechte des Kindes) gewahrt
werden. Anders
als in Ihrer Mail angesprochen, wird diese Frage nicht von Justizministerin
Zypries bis 2006 gesetzlich geregelt bzw. es ist uns nicht bekannt,
dass das
Justizministerium ein "Verbot von privaten Vaterschaftstests"
plant. Vielmehr
ist eine gesetzliche Regelung hierzu im Gendiagnostik-Gesetz vorgesehen,
dass
derzeit im Gesundheitsministerium erarbeitet wird.
In diesem Gendiagnostikgesetz sollen insbesondere
die Voraussetzungen und
Grenzen genetischer Untersuchungen zu medizinischen Zwecken und
zu Zwecken
der Lebensplanung, vor und nach Abschluss eines privaten
Versicherungsvertrages, im Arbeitsleben, zu Zwecken wissenschaftlicher
Forschung und eben auch zur Klärung der Abstammung geregelt
werden.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes
sollen genetische Untersuchungen zur
Klärung der Abstammung eines Kindes nur zulässig sein,
wenn beide
Elternteile, also die Mutter und der an seiner Vaterschaft zweifelnde
Mann,
und für das Kind die Inhaber des Sorgerechts ihre Einwilligung
erklärt haben.
D.h. der "heimliche Vaterschaftstest" soll verboten sein,
der "private
Vaterschaftstest" kann weiterhin vorgenommen werden, wenn die
Mutter
einverstanden ist.
Rechtlicher Anknüpfungspunkt für dies Einwilligungserfordernis
ist das vom
Bundesverfassungsgericht entwickelte "Recht auf informationelle
Selbstbestimmung" der Betroffenen, also deren Befugnis, grundsätzlich
selbst
über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten
zu bestimmen.
Es geht um die Grenzen des Umgangs mit personenbezogenen Daten.
Der Mann, der
aus dem zweifelsohne berechtigten und nachvollziehbaren Wunsch,
seine
Vaterschaft zu klären, eine genetische Abstammungsuntersuchung
heimlich in
Auftrag gibt, greift in das Selbstbestimmungsrecht von Mutter und
Kind ein.
Die Abwägung der widerstreitenden Interessen sollte unserer
Ansicht nach
dahingehend vorgenommen werden, dass der Mann nicht berechtigt ist,
diese
Klärung "heimlich" vorzunehmen. Die Rechtsprechung
- so die
Oberlandesgerichte Jena und Celle - tendiert in dieselbe Richtung,
wenn sie
in zivilrechtlichen Verfahren über die Anfechtung der Vaterschaft
die
heimliche Erholung eines Abstammungsgutachtens als rechtswidrig
ansehen.
Eine ausdrückliche Regelung gibt es bisher nicht.
Mit der geplanten
Verbotsregelung des "heimlichen Vaterschaftstests" mit
Sanktionsmöglichkeit
wollen wir Rechtssicherheit herstellen.
Das berechtigte Interesse des Mannes, zu erfahren,
ob er tatsächlich der
Vater des ihm rechtlich zugeordneten Kindes ist, wird durch ein
solches
Verbot nicht unzumutbar eingeschränkt. Er kann die Mutter bitten,
der
Einholung eines Gentests zuzustimmen. Wenn sie die Zustimmung verweigert,
kann er ein gerichtliches Anfechtungsverfahren einleiten. In einem
solchen
Verfahren ist die Abstammungsuntersuchung erzwingbar, das heißt
sie wird auch
ohne Zustimmung durchgeführt (§ 372a der Zivilprozessordnung).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Karin Flothmann
Rainer Eppelmann, CDU, rainer.eppelmann@bundestag.de
Sehr geehrter Herr Wenger,
ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 16.10.2004, in
der Sie uns um
Unterstützung gegen das für das Jahr 2006 geplante Verbot
von privaten
Vaterschaftstests baten.
Im Namen von Herrn Eppelmann möchte ich Ihnen
hierzu mitteilen, dass das
federführende Justizministerium bislang noch keinen entsprechenden
Gesetzentwurf vorgelegt hat. Daher möchte ich Sie um Verständnis
bitten, dass wir zu diesem Thema erst Stellung nehmen können,
wenn
zumindest ein Referentenentwurf vorliegt. Erst beim Vorliegen eines
solchen Entwurfes werden die konkreten Einzelheiten des geplanten
Gesetzes bekannt werden, und ebenso nur ab diesem Zeitpunkt können
die
zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages in die
Gesetzesberatungen mit einbezogen werden. Ich gehe aber davon aus,
dass
in dieser Angelegenheit die Interessen der Väter aufgrund der
erwarteten
öffentlichen Diskussion hinreichend berücksichtigt werden.
Joachim Stüncker, SPD, joachim.stuenker@bundestag.de
Heimliche Vaterschaftstests
Sehr geehrter Herr Wenger,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 10. Oktober
2004. Ihr Schreiben bezieht sich auf das sogenannte Gendiagnostikgesetz,
das federführend durch das Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung, somit im Ressort von Frau Ministerin Ulla
Schmidt entworfen wurde. Dieses Ministerium ist auch weiterhin federführend.
Trotzdem sind wir über den Rechtsausschuß mitberatend
tätig, auch was die von Ihnen angesprochenen Vaterschaftstest
betrifft.
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung vom Oktober
2002 will die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode den
Entwurf des Gendiagnostikgesetzes auch verabschieden. In diesem
Entwurf sollen insbesondere die Voraussetzungen und Grenzen genetischer
Untersuchungen zu medizinischen Zwecken und zu Zwecken der Lebensplanung,
vor und nach Abschluss eines privaten Versicherungsvertrages, im
Arbeitsleben, zu Zwecken wissenschaftlicher Forschung und eben auch
zur Klärung der Abstammung geregelt werden. Diese Spannbreite
verdeutlicht, wie weit die moderne Gentechnik bereits unser Leben
beeinflussen kann.
Der Gesetzgeber ist hier gefordert, die verfassungsmäßig
garantierten Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen.
Daher sollen z.B. genetische Untersuchungen zur Klärung der
Abstammung eines Kindes nur zulässig sein, wenn beide Eltern,
also die Mutter und der an seiner Vaterschaft zweifelnde Mann, und
für das Kind die Inhaber des Sorgerechts ihre Einwilligung
erklärt haben.
Rechtlicher Anknüpfungspunkt für das Einwilligungserfordernis
ist das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte "Recht auf
informationelle Selbstbestimmung" der Betroffenen, also deren
Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und
Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es geht um
die Grenzen des Umgangs mit personenbezogenen Daten. Der Mann, der
aus dem zweifelsohne berechtigten und nachvollziehbaren Wunsch,
seine Vaterschaft zu klären, eine genetische Abstammungsuntersuchung
heimlich in Auftrag gibt, greift in das Selbstbestimmungsrecht von
Mutter und Kind ein. Die Abwägung der widerstreitenden Interessen
sollte unserer Ansicht nach dahingehend vorgenommen werden, dass
der Mann nicht berechtigt ist, diese Klärung "heimlich"
vorzunehmen. Die Rechtsprechung - so die Oberlandesgerichte Thüringen
und Celle - tendiert in dieselbe Richtung, wenn sie in zivilrechtlichen
Verfahren über die Anfechtung der Vaterschaft die heimliche
Erholung eines Abstammungsgutachtens als rechtswidrig ansehen. Wir
wollen also nicht wie Sie sagen private Gutachten verbieten, sondern
solche Tests, die heimlich, ohne Wissen der anderen Betroffenen
durchgeführt werden.
Eine ausdrückliche Regelung gibt es bislang noch
nicht. Mit der geplanten Verbotsregelung mit Sanktionsmöglichkeit
wollen wir Rechtssicherheit herstellen.
Das berechtigte Interesse des Mannes, zu erfahren,
ob er tatsächlich der Vater des ihm rechtlich zugeordneten
Kindes ist, wird durch ein solches Verbot auch nicht unzumutbar
eingeschränkt. Er kann die Mutter bitten, der Einholung eines
Gentests zuzustimmen. Wenn sie die Zustimmung verweigert, kann er
ein gerichtliches Anfechtungsverfahren einleiten. In einem solchen
Verfahren ist die Abstammungsuntersuchung erzwingbar, das heißt
sie wird auch ohne Zustimmung durchgeführt (§ 372a der
Zivilprozessordnung).
Bei dieser Vorgehensweise wird einerseits der Vertrauensbruch
vermieden, der darin besteht, dass der Vater seine Zweifel nicht
offen formuliert, sondern sich "hinter dem Rücken"
von Mutter und Kind Proben beschafft und den Test durchführen
lässt. Andererseits kennen wir auch Fälle, in denen Männer
mit dem "heimlich" beschafften Nachweis ihrer Nichtvaterschaft
viel schlechter zurechtgekommen sind als mit ihrer Unsicherheit
zuvor oder einer gerichtlichen Klärung. Insofern soll das vorgenannte
Einwilligungserfordernis auch die Beteiligten zum Nachdenken anhalten,
ob sie wirklich mit den möglichen Konsequenzen eines Vaterschaftstests
leben können und wollen. Wenn sie sich für die Durchführung
des Tests entscheiden, sollen sie offen vorgehen und vorher die
Einwilligung der betroffenen Personen einholen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Stüncker
Petra Pau, PDS, petra.pau@bundestag.de
leider ist die PDS in dieser Legislaturperiode nur
mit zwei Abgeordneten im Bundestag vertreten. Meine Kollegin Gesine
Lötzsch und ich müssen unsere Arbeit daher auf spezielle
Themenfelder konzentrieren und so habe ich mich mit dem von Ihnen
angesprochenen Thema noch nicht im Detail beschäftigt. Außerdem
haben wir als fraktionslose Abgeordnete nur begrenzte Möglichkeiten
und nicht das Recht, Anträge zu stellen oder Gesetze im Bundestag
einzubringen.
Auf den ersten Blick scheinen mir Ihre Einwände
gegen das von Frau Zypries geplante Gesetz vernünftig und gerechtfertigt.
Sollte das Thema im Bundestag auf die Tagesordnung kommen, werde
ich mich allerdings noch ausführlicher mit Experten über
den Gesetzentwurf beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau
Fritz Schösser, SPD, fritz.schoesser@bundestag.de
Sehr geehrter Herr Wenger,
Ihr Schreiben zum Gendiagnostikgesetz an Holger Ortel
wurde mir als Ihr Wahl-kreisabgeordneter übertragen; gerne
nehme ich dazu Stellung.
Ihre Kritik bezieht sich auf das Verbot der anonymen
Vaterschaftstests, wie es im Entwurf des Gendiagnostikgesetzes verankert
werden soll. Nach Aussage von Fachpolitikern der Fraktion sollen
in diesem Entwurf die Voraussetzun-gen und Grenzen genetischer Untersuchungen
u.a. zu medizinischen Zwecken und zu Zwecken der Lebensplanung und
auch zur Klärung der Abstammung geregelt werden. Genetische
Diagnoseverfahren werden in einen klaren rechtlichen Rahmen eingebettet,
um die verfassungsmäßig garantierten Persönlichkeitsrechte
der Betroffenen zu schützen. Dem-gemäß sollen z.B.
genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung eines
Kindes nur zulässig sein, wenn beide Eltern, also die Mutter
und der an seiner Vaterschaft zweifeln-de Mann, und für das
Kind die Inhaber des Sorgerechts ihre Einwilligung erklärt
haben. Die Selbstbestimmungsrechte aller Betroffenen Vater,
Mutter und Kind sollen berücksich-tigt werden. Wenn
ein Mann an seiner Vaterschaft zweifelt, so verstellt ihm das geplante
Gesetz, jedoch entgegen Ihrer Vermutung nicht die Möglichkeit
eines Vaterschaftstests. Es ist nur so, dass er die Klärung
seines Zweifels nicht mehr heimlich also ohne
das Wissen der anderen Betroffenen - vornehmen kann. Der Mann, der
an seiner Vaterschaft zweifelt, kann in Zukunft die Mutter bitten,
der Einholung eines Gentests zuzustimmen. Aber auch wenn die Mutter
des Kindes ihre Zustimmung verweigert, eröffnet sich für
den Mann ein rechtlicher Weg im Rahmen eines gerichtliches Anfechtungsverfahrens
die Abstammungsuntersuchung zu erzwingen, das heißt sie wird
auch ohne Zustimmung durchgeführt. Meines Erachtens ist dies
eine ausreichende und vernünftige Regelung. Es geht also insge-samt
nicht um ein Verbot des Vaterschaftstests, sondern um die Schaffung
von Rechtssi-cherheit für alle Betroffenen. Diese Argumentation
leuchtet mir ein, da es eine ausdrückliche Regelung bislang
noch nicht gibt.
Mit freundlichen Grüßen Fritz Schösser,
MdB
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