Professor Dr. Gerhard Amendt
Institut für Geschlechter- und Generationenforschung
Universität Bremen
amendt@uni-bremen.de
Offener Brief an die Justizministerin der Bundesrepublik Deutschland
Frau Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,
wenn mir auch nicht ganz klar ist, ob Ihr Aufruf zur öffentlichen
Diskussion über Vaterschaftstests wirklich ernst gemeint
ist, oder ob er lediglich eine Abwehrgeste gegen eine Sturm auslösende
Diskriminierung von Männern darstellt, so teile ich doch
mit Ihnen das Erstaunen über die Einhelligkeit, mit der Männer
sich Ihrem Gesetzesentwurf durchweg entgegenstellen. Und dies
obwohl sie in ihrer Mehrheit gar nicht davon berührt sind.
Was ich mit Wohlgefallen betrachte, scheint Sie wohl eher mit
politischem Graus zu erfüllen. Wo ich die Politisierung des
Väterlichen begrüße, scheint für Sie eher
das Ende jener komfortablen Ära von Zumutbarkeiten gekommen,
in der man Männern umstandslos die Alleinverantwortung für
und die historische Schuld an der Geschichte aufbürden konnte,
damit Frauen für ihren Teil der Verantwortung am Geschehen,
angefangen beim Nationalsozialismus über Gewalttätigkeiten
zwischen Partnern bis hin zu familiären Streitigkeiten nicht
einstehen mußten.
An dieser Mythenbildung haben nicht nur Politikerinnen und Wissenschaftlerinnen,
sondern, durch beschweigendes Bystandertum, ebenso Männer
mitgewirkt. Dass Sie in kindlich-naiver Arglosigkeit fragen, warum
Männer den Frauen gegenüber so misstrauisch seien -
so als würden Ihre lebensgeschichtlichen Erfahrungen nicht
ausreichen, einen einzigen triftigen Grund dafür zu benennen
- hat meine Wunschvorstellung, Sie möchten Geschlechterbeziehungen
subtiler denken als üblich, schnell verscheucht.
Dass auch Ihre Koalitionspartner Alltagstugenden bemühen
und vollmundig fordern: "Es darf keinen Bonus für männliche
Feigheit geben! ist kein Zufall, sondern lässt auf
tiefe Zuversicht und ein tiefes historisch begründetes Vertrauen
in männlichen Mut schließen. Die schiere Angst, dass
sich daran in Zukunft etwas ändern könnte, ist allerdings
nicht zu verkennen. Nur: als brandneuer Entwurf für die Beziehungen
zwischen Männern und Frauen lässt sich diese Konzeption
nicht ausgeben, denn sie bleibt bei der Zuweisung und Zuschreibung
von Qualitäten an Männer, die auch von Frauen zu erwarten
sind. Männliche Feigheit (sei es der kleine Junge,
der nicht weint, oder der Soldat, der vor dem Feind nicht flieht
)
unter Strafe zu stellen, sind Männer gewohnt. Jetzt kommt
zu den bisherigen Sanktionen eine neue hinzu, eine Freiheitsstrafe,
die sie davon abhalten soll, die Ungewissheit ihrer Vaterschaft
aufzuheben. Als feige soll gelten, wer den intimen Zweifel, ohne
ihn an die große Glocke zu hängen, ohne Gerichte und
partnerschaftliches Plazet ausräumen will. Dass alle Staatsbürger,
Männer wie Frauen, Betrug weder praktizieren noch decken
sollen, so der demokratische und ethische Anspruch, der ganz gewiss
auch für die intimsten Beziehungen gilt, dieser Anspruch
scheint durch die nachsichtige Psychologisierung der betrügenden
Ehefrau seine Geltung verlieren zu sollen.
Zwischen Ihrer arglosen Entgeisterung über das Misstrauen
der Männer gegenüber Frauen und den Ahnungen einer grünen
Abgeordneten von einer rasant um sich greifenden männlichen
Feigheit besteht ein verblüffender Zusammenhang. In beidem
drückt sich eine Befürchtung aus; die Befürchtung,
dass eintritt, was beide, die Ministerin und die Abgeordnete,
wünschen: Männer ändern sich; aber sie ändern
sich nicht, wie sie sollen, sondern wie sie es wollen nicht
mehr an weiblichen Wünschen orientiert. Das lässt Furcht
aufkommen, die auch vor Politikerinnen nicht halt macht, denn
die Veränderung enthält Wagnisse. Die Folge: ärgerliche
Hilflosigkeit, die im gegebenen Fall zum entsetzten Beschwören
schwindender männlicher Tugenden führt.
Deutet Ihre Reaktion, Frau Ministerin, auf misstrauische Männer
aber nicht auf etwas sehr viel Näherliegendes hin? Nämlich
auf eine profunde Irritation darüber, dass Männer beginnen,
weibliches Verhalten und mütterliche Tugendhaftigkeit in
Frage zu stellen und zu hinterfragen? Indem sie Frauen zum Beispiel
Kuckucksmanöver unterstellen! Obwohl Männern doch seit
Jahr und Tag die Verantwortung für den Opferzustand
der Frau nahegelegt wird. Statt dessen entziehen sie sich
dieser tätlich-täterhaften Geschichtsrolle und behaupten,
gar nicht die Täter zu sein, als die Frauen sie ausgeben,
allerdings nur diejenigen Frauen, die das für sich brauchen.
Ist es die Tatsache, dass eine Schuldzuschreibung per Gesetz
und auf dem Wege der politischen Meinungsbildung nicht gleichbedeutend
damit ist, dass Beschuldigte sich schuldig fühlen und das
Spiel zum gewünschten Ende bringen, indem sie sich als Täter
begreifen, sich reuig geben und Besserung geloben, die Sie entsetzt?
So gesehen, ist Ihr gespieltes Unverständnis eine Aufforderung
an die Männer, sich der Tatsache ihres ihnen kollektiv zugewiesenen
Täterstatus neu zu erinnern. Sie sollen nicht aufmucken,
denn das wäre, man wird es dieser Tage gewiss vernehmen,
eine neue Form männlicher Gewalt!
Bislang sind die wenigsten Männer kollektiven Gewaltvorwürfen
explizit entgegengetreten. Jeder Mann kennt zwar seine aggressiven
Impulse, auch seine aggressiven Handlungen, hat aber angesichts
der ungewissen Bewertung seines Verhaltens zu der wabernden Verdammungskultur
alles Männlichen geschwiegen. Nun scheint der Krug nicht
mehr zum Brunnen zu gehen, weil er zerbrochen ist. Ihre mit Freiheitsstrafe
bewehrte Gesetzesabsicht hat den Krug zerbrechen lassen. Männern
den Wunsch nach Gewissheit ihrer Vaterschaft abzusprechen und
das natürliche Recht, sich der Folgen ihrer Sexualität
gewiss zu sein, dass Frauen diesen Gewissheitswunsch billigen
und ein Gericht sich dem anschließt, hat fast einhellig
unter Männern wie Frauen einen Sturm der Entrüstung
ausgelöst. Der Grund dafür könnte sein, dass Ihr
Ansinnen den Kern der Elterlichkeit angreift, nämlich die
Gewissheit über Väterlichkeit. Denn was Sie Männern
anzutun gedenken, das erinnert Frauen mit Schrecken an Zeiten,
als sie gezwungen wurden, Schwangerschaften auszutragen, gleich
von wem und in welchen Situationen sie entstanden waren.
Für viele Männer verkörpert Ihr Gesetzesvorhaben
nicht nur den Einzug des Staates in die Privatheit ihrer Beziehungen,
sondern auch die Privilegierung jenes weiblichen Verhaltens, das
- jenseits der Vernutzung von Männern als Dukatenesel - die
Väterlichkeit gering schätzt und letztlich sogar für
beliebig erklärt. Darüber hinaus tut es so, als sei
es zum Besten der Kinder, wenn die Mutter ihnen ihren leiblichen
Vater vorenthält und einen anderen Mann dafür ausgibt.
Damit erhebt sich diese Mutter zur Hüterin eines von ihr
selbst produzierten folgenschweren Familiengeheimnisses. Sie erklärt
sich damit und ist Hüterin über die Identitätsentwicklung
sämtlicher Familienmitglieder. Ob sie diese Macht auf die
Dauer beglückt, erscheint indes zweifelhaft, denn sie muß
ihren Partner und ihre Kinder so lange immer neu belügen,
solange sie die Macht ihres Geheimnisses nicht verlieren möchte.
Vielleicht wäre Ihnen, Frau Ministerin, die Ungeheuerlichkeit
der den Männern verweigerten Identitätsgewissheit leichter
begreiflich, wenn Sie sich vorstellten, dass Frauen Entsprechendes
zugemutet würde? Zu bedenken ist außerdem, dass untreue
Frauen selber Gewissheit über den Erzeuger ihrer Schwangerschaft
erlangen möchten, weil sie mit ihrem Partner und den Kindern
nicht im Zustand einer existentiellen Lüge ihr Leben führen
möchten. Ihr Gesetz verbietet dies auch Frauen. Sie sprechen
von Vertrauen und Misstrauen eine
überraschende Wortwahl; ich deute sie als kluge Umgehung
des Jargons vom weiblichen Opfer, dem Generalschlüssel, mit
dem Männer bislang kollektiv degradiert und Frauen folgerichtig
kollektiv idealisiert werden konnten.
Mit dem von Ihnen - gegen die öffentliche Meinung, die Ihr
Gesetz ablehnt vorgesehenen Gesetzes scheinen Sie Männer
zu Verbrechern am informationellen Selbstbestimmungsrecht von
Frauen stilisieren zu wollen, wobei Sie, Flexibilität signalisierend,
das Strafmaß im Gestus des absolutistischen self-aggrandizement
mal anheben oder absenken. Die ursächliche Schuldhaftigkeit,
ohne die diese Dynamik überhaupt nicht entstehen könnte,
übersehen Sie. Nicht die Identitätsvorspiegelung soll
unter Strafe und öffentliche Mißbilligung gestellt
werden, sondern ihre Öffentlichmachung. Damit wird die Vaterschaftsgewissheit
dem egoistischen Kalkül verantwortungsscheuer Frauen unterworfen.
Deren Feigheit, hier beschreibt der Begriff das Wesentliche, wird
zum Anlaß genommen, den Ehemann oder Partner wie auch die
Kinder in die illusionäre Welt vermeintlich identitätsvergewissender
Familienbeziehungen zu nötigen. So schmerzlich für Männer
wie Kinder die Wahrheit hinter der Ursprungslüge sein mag,
so ist ihre Verheimlichung allemal folgenschwerer. Denn die fortgesetzte
Lüge verhindert die Auseinandersetzung, den Zorn über
die Unwahrheit wie auch die Trauer und die Möglichkeiten
der Versöhnung jenseits des Vertrauensbruchs. Die Ursprungslüge
ist der schwerste Vertrauensbruch, den man sich vorstellen kann.
Und doch ist die Schöpferin der Ursprungslüge nicht
nur eine Lügnerin, sondern auch eine Frau mit guten mütterlichen
und partnerschaftlichen Seiten. Je länger aber die Lüge
währt, um so mehr wird die gemeinsame Lebenszeit dem rückwirkenden
Sog der Entwertung ausgesetzt. Treffen die Kinder erst mit 18
auf die Wahrheit, so entwertet das die gesamte Kindheit. Andererseits
lässt sich das Festhalten an der Unwahrheit nicht damit rechtfertigen,
dass der getäuschte Mann seine Beziehung zu seinem Kind abbrechen
wird. Diese Annahme ist realitätsfremd und deutet auf eine
verschwiegene Identifikation mit der schuldigen Frau hin. Vielmehr
wird es so sein, dass der hintergangene Mann trotz Zorn auf seine
Ehefrau nicht das ebenfalls hintergangene Kind straft, sondern
an seiner Liebe zu ihm festhält. Schließlich teilen
sie ein gemeinsames Schicksal und gemeinsames Zusammenleben. Was
früher Ausdruck seiner leiblichen Vaterschaft war, wird in
Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit freiwillige Väterlichkeit
sein.
Aber vielleicht ist Ihr Übergehen der ursächlichen
Schuldhaftigkeit gar kein Versehen, sondern drückt ein Familienverständnis
aus, wonach Frauen die Familie und Mütterlichkeit der Maßstab
des Humanen überhaupt sind. Dann wären Männer nur
Abzugsbilder dieser Maßstäbe. Eine eigene Väterlichkeit,
die grundverschieden von der Mütterlichkeit ist, gäbe
es dann nicht mehr. Der qualitative Unterschied zwischen dem Mütterlichen
und dem Väterlichen, der die Differenzierungsmatrix für
die Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit abgibt, wäre
überflüssig. Diese Vorstellung gibt es mittlerweile
als Theorie einer zweiten Feminisierung der Mütterlichkeit
sowohl in Ihrer Partei wie bei Ihrem Koalitionspartner. Diesmal
nicht als widriges und nachteilig gedeutetes Frauenschicksal,
sondern als Ausgrenzung der Väter durch Familienpolitik.
Das würde den väterfeindlichen Bias Ihrer Sicht als
Teil eines geschlossenen Systems zukünftiger Familienpolitik
erkennbar machen!
Der DNA-Code ist als organisch-biologisches Substrat Teil der
gelieferten Individualität. Er ist aber nicht das Wertvollste,
was der Mensch hat. Trotzdem gehört dieser Code geschützt.
Nicht jedoch in jeder Situation und nicht um jeden Preis. Ich
denke hier an die Abtreibungsregelung. Hier wird die Schutzwürdigkeit
des Lebens, die in der Situation der einzigartigen Intimität
von Frau und Kind während der Schwangerschaft gründet,
aufgehoben, damit eine Tötung auf Wunsch der Frau möglich
wird. Warum lassen wir diese Logik schützenswerter Intimität
von Eltern und Kindern, die dem aufpassenden Staat Grenzen setzt,
trotz der Unvergleichlichkeit ihrer Auswirkungen, nicht bei der
DNAAnalyse ebenso gelten? Zumal die Selbstgewissheit des Kindes
über seinen leiblichen Vater hier keineswegs schon gesichert
ist, sondern vom zweifelnden Vater erst hergestellt wird, was
ständig übersehen wird. Es ist der Vater, der durch
seinen Versuch der Selbstvergewisserung zugleich die Ungewissheit
seines Kindes ausräumt, indem er die Lebenslüge beendet.
Dadurch wird es ebenso wenig zu einem Dammbruch gegenüber
einem hohen Rechtsgut wie bei der streng umgrenzten Freigabe der
Kindestötung durch Schwangerschaftsabbruch kommen. Es werden
in beiden Fällen aber die Besonderheiten des Elternkindverhältnisses
und seiner emotionalen Anforderungen geschützt.
Was soll daran abwegig sein? Abwegig ist ihr Gesetzesvorhaben.
Es verschüttet nicht nur Kinderwünsche von Männern,
es ist zudem eine Facette der Kinderfeindlichkeit, deren Folgen
wir nicht müde werden zu beklagen
Hochachtungsvoll
gez. Prof. Dr. Gerhard Amendt
Institut für Geschlechter und Generationenforschung
Universität Bremen