Offener Brief an die Abgeordneten des Nordrhein-Westfälischen
Landtages
Justizministerin erkennt Männern das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung ab
Der Brief und etwaige Antworten werden - getrennt nach Parteien
- auf der Seite www.pro-Test.net - Das Netzwerk pro Vaterschafstests
veröffentlicht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Abgeordnete des Nordrhein-Westfälischen Landtages ersuchen
wir Sie um Unterstützung gegen ein Vorhaben von Frau Justizministerin
Zypries (SPD), welches auf immer mehr Widerstand und Un-mut in
der Bevölkerung stößt.
Sachverhalt:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries plant bis zum Jahr 2006
ein Gesetz, welches heimliche Vater-schaftstests verbieten soll
und nachfolgend auch eine Initiative die erreichen will, dass
dieses Gesetz in der ganzen europäischen Union übernommen
wird. Väter, die sich ihrer Vaterschaft unsicher sind, müssten
dann um die Erlaubnis der betreffenden Mutter zum Vaterschaftstest
ersuchen. Das heißt, die Person, der eine Falschaussage
zur Vaterschaft (und "fremdgehen") unterstellt wird,
müsste die Erlaubnis zu einem Test geben, der ihre Falschaussage
aufdeckt. Väter, die ernste Zweifel hegen und in dieser wichtigen
Frage endlich Klarheit haben möchten, sollen nach dem Willen
der Justizmi-nisterin nur noch auf dem Gerichtsweg erfahren dürfen,
ob sie der rechtmäßige Vater eines Kindes sind oder
nicht. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der
Männer wird damit zwangsläufig missachtet!
Weitere, damit einhergehende negative Folgen, wie immense Anwalts-
und Gerichtskosten, monate-lange Verfahrenswege, Beziehungsstress
mit der Kindesmutter, dauerhafte emotionale Belastung, und - egal
welches Ergebnis der Test dann letztendlich bringt - endgültige
Zerstörung des Familien-friedens sind damit vorprogrammiert
- ja sogar staatlich gewollt.
Unter http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html
ist seit Mitte Juni 2004 eine Unterschriften-sammlung aufrufbar,
die gegen dieses Gesetzesvorhaben protestiert. Wir würden
uns freuen, wenn wir auch mit Ihrer "Unterschrift" rechnen
können und mit Ihrer konkreten Mitarbeit, dieses Gesetz zu
verhindern. Besonders hervorheben möchten wir, dass unter
den Unterzeichnern dieser Petition auch viele Frauen sind, die
sich offensichtlich gut in die Lage der Männer versetzen
können und erkennen, wie wichtig die Frage der Vaterschaft
für Männer ist.
Wir möchten uns an Sie als Abgeordnete des Nordrhein-Westfälischen
Landtages wenden, da wir dieses geplante Verbot kritisieren.
Hierfür sprechen folgende Gründe:
-
Väter haben ein Recht darauf zu erfahren,
ob sie tatsächlich der Vater des Kindes sind. Ein Vaterschaftstest
liegt im Regelfall auch im Interesse des Kindes, weil es ein
Recht hat, Vater und Mutter zu kennen. Eine untergeschobene
Vaterschaft ist ethisch bedenklich. Durch eine untergeschobene
Vaterschaft am Wissen der Betroffenen vorbei werden Vorgänge
ausgelöst, die weit reichende Konsequenzen für die
Betroffenen haben.
-
Laut einer Schätzung der "Ärztezeitung",
die sich auf deutsche und englische Statistiken be-zieht, sind
fünf bis zehn Prozent aller Neugeborenen Kuckuckskinder,
die einem falschen Vater "ins Nest gelegt" werden.
Das wären in Deutschland 35.000 bis 70.000 Kinder pro Jahr.
Diese Zahlen legitimieren das Recht auf private Herkunftsnachweise.
Manchen Experten sprechen sogar von bis zu 20%. Dies zeigt,
dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt, sondern
um ein gesellschaftliches Problem. Hier ist der Staat in der
Verantwortung.
-
Eine Frau, die einem Mann eine Vaterschaft unterschiebt,
betrügt vier Personen: das Kind, den leiblichen Vater des
Kindes, den Versorger des Kindes und sich selbst.
-
Die Abstammung des Kindes ist auch auf die erbrechtlichen
Fragen von Bedeutung. Jeder hat das Recht, Entscheidungen über
Unterhaltspflicht oder testamentarische Verfügungen auf
einer zweifelsfreien Basis fällen zu können.
-
Ein selbst bestimmter Abstammungstest durch
den Mann/"Vater" ist für das Kind weniger belas-tend
als eine gerichtlich angeordnete Klärung der Vaterschaft.
Die Behauptung, durch den Test könnte Unruhe in die Familie
gebracht werden, ist nicht stichhaltig. Im Gegenteil, durch
das Verbot selbst bestimmter Vaterschaftstests würde vielmehr
erst recht Unruhe in die Familie ge-bracht werden, da der Vater
verpflichtet wäre, die Bestimmung gerichtlich zu erzwingen,
was den Frieden der Familie unnötig stören würde,
egal, ob der Mann dann letztlich der Vater ist o-der nicht.
Der selbst bestimmte Vaterschaftstest ist die geeignete Maßnahme,
Klarheit in dieser wichtigen Frage zu bekommen, ohne die betreffende
Beziehung zur Mutter des Kindes über Gebühr zu belasten.
Mit Privatgutachten sind Eskalationen vermeidbar. Das versuchte
Verbot dieser Privatgutachten lässt vermuten, dass Frau
Zypries genau weiß, welche Belastung ein ge-richtlich
angeordneter Test für die Familie bedeutet und sie hofft
gerade dadurch, Vaterschafts-tests im Allgemeinen zu verhindern.
Der Schaden, der hier Männern und Vätern zugemutet
wird, wird nicht bedacht oder für unbedeutend erklärt.
-
Mit dem privaten Vaterschaftstest kann sich
jeder Mann schnell und kostengünstig Sicherheit verschaffen
und ohne Einschaltung eines Gerichtes eine Einigung versuchen.
Dies erspart den Partnern viel Ärger und die Kinder werden
nicht zusätzlich durch einen Arztbesuch und die Blutabnahme
belastet. Die unkomplizierte Methode privater Abstammungsgutachten
kann zu einer schnellen Einigung in Unterhaltsfragen und damit
letztlich auch zu einer Entlastung der Gerichte führen.
-
Die leibliche Abstammung ist für den Menschen
wichtig. Dies bestätigen auch Adoptivkinder. Sobald ein(e)
Betroffene(r) davon weiß, dass er/sie einen unbekannten
Elternteil hat, fängt die Suche an. Bis zu einer Antwort
- eventuell lebenslänglich. Offenheit und Ehrlichkeit ist
in dieser Frage also einzufordern.
-
Wer denkt, ein Vaterschaftstest greife in das
Sorgerecht der Mutter ein, der glaubt, das Kind gehöre
der Mutter, die Mutter könne dem Kind einen Vater suchen
und Väter seien austausch-bar. Vaterschaft ist naturgegeben
ein Lebensbereich, in den keine Mutter eingreifen kann. Das
Kind ist kein Einrichtungsgegenstand des mütterlichen Haushalts.
Von dem abgesehen ist eine einseitige Rechtszuweisung an einem
gemeinsamen Kind rechtsstaatlich als äußerst bedenklich
einzustufen. An einem gemeinsamen Kind haben beide Erzeuger
bestenfalls Pflichten und zwar zu gleichen Teilen. Im Übrigen
ist hier ein deutlicher Konflikt zwischen dem Bedürfnis
des Kin-des nach Sicherheit in der Abstammung und dem Willen
der Mutter, eine andere Abstammung zu verbergen. So hoch die
soziale Vaterschaft auch zu bewerten ist - viele Stiefväter
leisten hier bewunderungswürdige "Arbeit" - die
leibliche Abstammung ist für ein Kind wichtig. Dies bestätigt
sich immer wieder und wird kaum noch bestritten.
-
Die Abstammung ist insbesondere in medizinischen
Fragen und Grundversorgung von großer Bedeutung. So geht
es für das Kind u.a. um Blut-, Organ-, Knochenmarkspende
und erbkrank-heits bedingte medizinische Prävention, welche
dem Kind bei falscher Zuweisung des biologi-schen Vaters entweder
verwehrt bleibt, sollte der unbekannte biologische Vater an
Krebs (o.ä.) erkranken, oder unnötig angewandt wird,
wenn der vermeintlich biologische Vater an Krebs (o.ä.)
erkrankt. Obendrein besteht bei falscher Kenntnis über
die Abstammung eine nicht zu vernachlässigende Gefahr für
Inzest-Beziehungen zwischen Halbgeschwistern.
-
Ein Vater hat das Recht zu wissen, wer sein
Kind ist. Die Sicherheit, die die Mutter durch die Biologie
hat muss durch gesetzliche Vorgaben dem Vater auch zuteil werden
können.
-
Das persönliche Recht der Mutter über
die eigenen Daten wird bei einem Vaterschaftstest nicht angegriffen,
da ihre genetischen Daten für die ausreichend wahrscheinliche
Bestimmung der Vaterschaft nicht bekannt sein müssen. Beim
Test werden keine genetischen Informationen un-tersucht, es
geht ausschließlich um individuelle Abschnitte der DNA,
die keine Proteine codie-ren. Eine Gen-Untersuchung findet also
nicht statt. Einem Datenschutz beim Genmaterial ist Genüge
getan, weil kein Genlabor die Gendaten und die persönlichen
Daten (Name, Adresse) des Betreffenden gleichzeitig einsieht.
Gendaten dürfen auch nicht gespeichert werden. "Vater-schaftstests
sind reine Identitätsabgleiche und eben keine Gentests.
Phänotypische Aussagen über eine Person können
danach nicht gemacht werden", unterstreicht Prof Dr. H.G.
Gassen Biotechnologie-Experte und Aufsichtsratvorsitzender der
humatrix AG ( http://www.humatrix.de).
"Das wird in der politischen als auch öffentlichen
Debatte immer wieder verwechselt bzw. nicht unterschieden!"
Diese Sicherheit ist in Deutschland gut zu gewährleisten.
Bei einem evtl. Vater-schaftstest im Ausland ist diese Sicherheit
nicht mehr ohne weiteres gegeben.
-
§ 169 StGB sagt aus: "Wer ein Kind
unterschiebt oder den Personenstand eines anderen ge-genüber
einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur
Feststellung des Personen-stands zuständigen Behörde
falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch
ist strafbar." Dies bedeutet, dass sich hier eine Justizministerin
in einem Rechtsstaat, augenscheinlich anschickt, Beihilfe zu
leisten, zu mas-senhaften Betrug, Rechtsbeugung, sowie Vertuschung
und Verdunklung von Straftaten.
-
Es ist kaum anzunehmen, dass betroffene Mütter
eine Einwilligung zum Vaterschaftstest geben, wenn doch durch
diese Einwilligung z.B. ein Seitensprung aufgedeckt werden könnte.
Hier ist ein Interessenkonflikt zwischen den Interessen des
Mannes und Kindes und dem der Mutter. Die Muter vertritt somit
NICHT die Interessen des Kindes.
-
Das Gesetz würde dem juristisch problemlosen
Zugriff zu einem privaten Unterhaltszahler mehr Gewicht einräumen
als dem Persönlichkeitsrecht des vermeintlichen Vaters.
Es trüge deshalb dazu bei, Väter grundsätzlich
zu entmenschlichen und als reine Versorger zu instrumentalisie-ren.
Dies würde dem Bild des Vaters als reiner Erzeuger Vorschub
geleistet, was die archaische Rollenvereilung von Mann und Frauen
fördert und somit einer echten Geschlechterdemokratie entgegensteht.
-
Durch das Verbot würden dem Vater erhebliche
finanzielle Hürden für die Vaterschaftsbestim-mung
in den Weg gestellt werden. Der Kostenunterschied zwischen einem
privaten Vater-schaftstest und einem gerichtlich verwertbaren
Gutachten differiert um das 10- bis 20-fache. Dieser Kostenfaktor
erschwert die Entscheidung des Vaters zur Bestimmung in vagen
Ver-dachtsfällen erheblich. Der Gesetzgeber ist jedoch
verpflichtet, die Ermittlung einer Straftat nicht unnötig
zu erschweren. Es ist zu bedenken, dass dem betroffenen Vater
lediglich zwei Jahre Zeit bleiben, um eine Vaterschaft anzufechten.
Dieser Zeitraum ist sehr knapp bemessen. Dem Betroffenen sollten
deshalb durch eine Kostenhürde nicht zusätzlich die
Hände gebunden wer-den. Das gibt dem Betroffenen das Gefühl
der Ohnmacht.
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Ungewissheit in der Frage der Vaterschaft kann
eine Beziehung auf Dauer sehr belasten oder gar zerstören.
Sicherheit im Gegensatz dazu, bedeutet neues Vertrauen und Stabilität
für die Beziehung. Es ist die Pflicht des Staates, Männer
in dieser wichtigen Frage zu schützen und ih-nen bei der
Durchsetzung ihrer Interessen hilfreich zur Seite zu stehen.
Es wäre eine Überle-gung wert, den Männern in
diesem sensiblen Bereich Beratung und Hilfe anzubieten, damit
sie mit einem evtl. negativen Ergebnis oder bei anderen Fragen
zu diesem Thema nicht alleine ge-lassen werden. Betroffene Männer
leiden sehr stark, besonders, wenn die Beziehung zum Kind schon
sehr lange angedauert hat. Hilfe wird ihnen bisher keine Zuteil.
-
Ebenso ist Vatersein mehr, als nur Geld fürs
Kind zu bezahlen. Es geht um eine lebenslange Beziehung zum
Kind, um Liebe, Hilfe in Notlagen, medizinische Fragen usw.
aber eben auch gegebenenfalls um Unterhaltszahlungen an das
"falsche" Kind, bzw. vom "falschen" Vater.
Es ist daher unverantwortlich und grenzt an Betrug am Mann und
am Kind, diese über ihre Vater-schaft/Abstammung im Unklaren
zu lassen oder sogar falsche Angaben darüber zu machen.
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Der beobachtete Ansturm auf diese Vaterschaftstests
zeigt, dass es ein starkes Bedürfnis die-ser Männer
ist, über ihr Vatersein Bescheid zu wissen. Betrogen sind
hier letztendlich diese Männer, die betroffenen Kinder
und die Männer, die eventuell die Väter dieser Kinder
sind, aber nichts davon wissen.
-
Ein Verbot selbst bestimmter Vaterschaftstests
in Deutschland würde einen "Testtourismus" fördern,
wie damals den Abtreibungstourismus. Der Versuch, diese Tests
in ganz Europa zu verbieten ist mit Sicherheit erfolglos oder
würde eine Abwanderung dieser Labors ins nicht-europäische
Ausland bedeuten.
Das geplante Gesetz soll den Betrug am Mann, aber auch den am
Kind festigen. Es geht nur darum, Kosten für den Staat zu
verhindern. Der Mann soll für das Kind sorgen und bezahlen.
Das tut er aber nur, wenn er glaubt, dass er der Vater ist. Welche
Sorgen betroffene Männer haben und welche Schäden die
vorhandene Unsicherheit verursacht, scheint nicht zu interessieren.
Es ist erschreckend, welchen geringen Wert Väter und Männer
mit ihren Problemen und Sorgen in dieser Gesellschaft haben. Dem
Versuch falsche Angaben über die Vaterschaft zu machen oder
deren Aufdeckung zu verhindern muss entgegengewirkt und darf nicht
unterstützt werden.
Dieses Vorhaben ist in hohem Maße als sitten-, rechts-
und verfassungswidrig einzustufen. Langsam dürfte sich die
Erkenntnis auch in der Politik breit machen, dass diese negative
demographische Entwicklung nicht allein auf dem Unwillen von Frauen
zur Mutterschaft basiert, sondern in hohem Maße darauf,
dass immer weniger Männer bereit sind, sich immer mehr entrechten
und übervorteilen zu lassen. Das geplante Verbot stößt
auf ein breites Unverständnis in der Bevölkerung und
verdeutli-chen, dass die Politik droht immer weiter am Wahlvolk
vorbei zu gehen. Bitte unterstützen Sie Ihre Wähler,
in dem Sie klar gegen dieses Vorhaben Stellung nehmen und dafür
sorgen, dass dies nicht verwirklicht wird.
Kinder haben das Recht zu wissen, wer ihr Vater ist!
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen unter
der Internet-Adresse
http://www.pro-test.net/
die Ansprechpartner des Fachressort "Vaterschaftstests"
beim Väteraufbruch für Kinder e.V." (www.vafk.de)
und die Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim (www.majuze.de)
zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Meierfels - Edmund Koller - Herbert Eicher
Kreisvorstand VafK Augsburg/Schwaben
Wolfgang Wenger, Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim
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