14.04.05
Sehr geehrter Herr Wenger,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der grünen
Position zur Frage des Verbots
heimlicher Vaterschaftstests.
Im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Januar 2005 wurde anerkannt,
dass heimliche
Gentests einen tiefen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht
bedeuten.
Diese rechtliche Situation schützt das Selbstbestimmungsrecht
von Kindern, aber auch
von PatientInnen und ArbeitnehmerInnen.
Ihr Anliegen, heimliche Vaterschaftstests zu erlauben, hätte
demnach Auswirkungen auf
andere Bereiche und muss von daher sehr sorgfältig geprüft
werden. Letztlich geht es uns
Grünen darum, die rechtliche Position des biologischen Vaters
zu stärken, ohne den
Schutz für die soziale Familie, in der das Kind aufwächst,
aufzugeben. Kinder dürfen auch
in Fragen der Vaterschaft nicht zu Objekten werden, über
die Erwachsene beliebig
verfügen können.
Allerdings ist es schwierig, in einer Familie, wo das Vertrauensverhältnis
zwischen den
Eltern gestört ist, eine gute Beziehung aufrecht zu halten.
Grünes Ziel ist auf Bundesebene ist es, Vorschläge zu
erarbeiten, mit denen
Vaterschaftsanfechtungen erleichtert werden, ohne dass das Verhältnis
zwischen Kind
und Vater allzu großen Schaden nimmt.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Koczy MdL
Ute Koczy, MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf
Ute Koczy, MdL
Kinder- und
Jugendpolitische Sprecherin
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Landtag NRW
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
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ute.koczy@landtag.nrw.de
14. April 2005